Hallo an alle,
nach einigem Suchen hier, hab ich den Fall, den Person XY betrifft, hier nicht "in Gänze" finden können.
Nachdem der
Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid von der Rundfunkanstalt des Bayerischen Rundfunks
abgelehnt wurde, hat Person XY bei der Rechtschutzversicherung nach einer
Deckungszusage für die Gerichts- und Klagekosten angefragt.
Diese hat aus zwei Gründen abgelehnt:
1) Es würde sich zum einen hier um
Steuer- und Abgabenrecht handeln und dieses wäre
erst ab dem Klageverfahren versichert.
Versteht Person XY da etwas falsch? Sobald man Klage erhebt, fängt doch das Klageverfahren an
Oder? Und eigentlich ist es doch Verwaltungsrecht?
Den Brief der Versicherung könnte XY morgen hochladen, falls erforderlich.
2) Der andere Grund: Der erste
Festsetzungsbescheid war im
Dezember 2015 und Person XY war
damals noch nicht bei dieser Versicherung versichert (der BS hatte sich übrigens ca. 2 Jahre nicht gemuckst ... erst nach Umzug wurde dieser wieder wach).
ALLERDINGS: Person XY war bis 31.12.2015 bei einer anderen Rechtschutzversicherung, die XY gekündigt hatte, weil die Versicherung bei einem Schadensfall nicht eintreten wollte.
Hat Person XY noch Chancen für eine Deckungszusage bei der früheren Versicherung?
Das kann Person XY jedoch dort erst morgen anfragen.
Wie verhält sich hier die Chance für den Versicherungsschutz?
Muss die alte Versicherung - trotz Kündigung - einspringen?
Ohne Deckungszusage sieht es für Person XY schlecht aus bzw. weiß sie nicht, was noch an Handlungsmöglichkeiten gegeben wäre. Klage- bzw. Gerichtskosten lägen mittlerweile bei ca. 250 Euro, deshalb würde dieser Weg in der Summe ein zu steiniger werden.
Da die Zeit drängt, bittet Person XY DRINGEND um Anregungen für das Telefonat morgen mit der Versicherung.
Danke und Grüße