Naja, laut Rundfunkstaatsvertrag sollen ja Verjährungsfristen nach BGB gelten, also können nur Forderungen der letzten 3 Jahre gestellt werden, wenn es erst im nächsten Jahr zu einem endgültigen Bescheid kommt, ist ein weiteres Jahr verjährt.
Eventuell verzögert sich der Ablauf, wenn die ersten Briefe des Beitragsservice mit "unbekannt/ unbekannt verzogen" zurückgehen, denn die ersten drei Briefe sind definitiv Bettelbriefe, also ohne rechtliche Folgen.
Da braucht man einen guten Draht zum Postboten, daß er einem den Gefallen tut und es mit seinem Stempel offiziell macht, ohne daß andere Post betroffen ist. Sofern der Postbote kein Beamter ist, darf er auch zum Kaffee eingeladen werden, oder eine Jahreswechselgratifikation erhalten (wie das bei besonders beliebten Postboten so üblich ist)...
Diese offiziellen Stempel mit der Postbotennachricht kommen bei Z im Büro immer mal wieder auf seinen Rechnungen zurück, weil der Briefträger den richtigen Briefkasten des Briefempfängers nicht gefunden hat, oder weil sich der Empfänger der Möglichkeit, die ich oben beschreiben habe, bediente.