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Autor Thema: Lohnpfändung oder Kontopfändung  (Gelesen 1433 mal)

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Lohnpfändung oder Kontopfändung
Autor: 27. Februar 2018, 17:43
Ich habe mal eine allgemeine Frage an die Leute hier, die sich etwas besser auskennen oder damit schon Erfahrung gemacht haben. Gegenfalls möchte der Moderator das Thema auch in eine passende Rubrik verschieben. Es ist ja nun mal so dass im Falle einer Beitragsverweigerung gegen den Beitragsservice auch schon mal relativ schnell Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden - zumeist von Behördenseite, also von der Stadt aus.

Was mich nun interessieren würde ist, wie der Beitragsservice oder die jeweilige Behörde denn überhaupt an die Daten des Arbeitgebers heran kommt, damit eine Lohnpfändung eingeleitet werden kann. Alternativ dazu, wie kommt die Behörde oder der Beitragsservice an die Kontodaten heran?

In meinem fiktiven Fall könnte es ja sein, dass man noch nie für den Beitragsservice bezahlt hat und der im besten Fall nur über die Adresse des Beitragsverweigerers/Nichtnutzers verfügt. Vielleicht wohnt man nur zur Miete und zahlt daher keine Grundsteuer oder so an die Stadt. Wie kommt also die jeweilige Vollstreckungsinstanz an die Konto-Daten oder den Arbeitgeber um dort den Lohn zu pfänden?

Die einzige mir bisher eingefallene Möglichkeit wäre den Vermieter anzuschreiben und zu hoffen, dass der beim Einzug ein paar Lohnauszüge vorgelegt bekommen hat, was aber auch nur dann funktionieren könnte, wenn man den Arbeitgeber seit dem nicht gewechselt hat. Das Konto, das zur Überweisung der Miete angedacht ist, kann ja ein pfändungssicheres Konto sein.

Wie also käme der Beitragsservice in diesem Fall an sein Geld? Kann er dem Vermieter überhaupt zur Herausgabe der Daten zwingen? Mit oder ohne Gerichtsurteil?

Was sind eure Ideen oder Erfahrungen dazu? Oder ist die Antwort darauf ganz einfach und ich bin nur nicht darauf gekommen?


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