Was mit "Kreuzen in Gerichtssälen" sein soll? Was wohl - nichts! Wenn schon - auch wenn es um einen anderen Zusammenhang geht - ein südd. Verwaltungsgericht öffentlich ausdrücklich den Gleichheitsgrundsatz bemühen kann, um damit (Fall Kompa / Eumann) den Wahlausschluss anderer Kandidaten zu rechtfertigen, kann man auch damit rechnen, dass Dank gewisser Qualitätsrichter auch im obigen Kontext garantiert das "Richtige" herauskommen würde.
Etwa wie vor Jahr & Tag, als die Trachten von Ordensschwestern (denen selbst aber mit dieser Bemerkung nicht zu nahe getreten werden soll) gerichtlicherseits kurzerhand als - angeblich bar jedweden religiösen Bezuges - reine "Berufskleidung" deklariert worden waren, um sich Kläger anderer Glaubensrichtungen gegen das Verbot des Tragens ihrer Symbole vom Hals zu halten.
Sicherlich könnte es schon sein, dass die zuständigen Damen und Herren Richter - sollten Kreuze in bayerischen Gerichtssälen tatsächlich mal ihrerseits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung werden - sich ein halbes Dutzend Cognäckchen extra würden einschenken müssen, damit deren restliche Gehirnwindungen mal wieder auf Touren kommen, aber einfallen würde denen dann garantiert etwas, wie das hinzubeug....-- Verzeihung - hinzubiegen wäre.