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Autor Thema: Gerichtsverhandlungen wie am Fließband... - ist das normal/ zulässig?  (Gelesen 1933 mal)

  • Beiträge: 118
Servus...

Hier gab es glaube mal einen Thread, in dem die geplanten Verfahren eines VG's in etwa so aufgelistet waren...
9:00 Person a
9:15 Person b
9:30 Person c...
sprich wo bereits von vornerein klar war, dass es einfach nur bamm, bamm, bamm abgefrühstückt werden soll.

Weiß noch einer den Thread bzw. ist das normal?
Oder muss der 2. dann bis 10:30 warten, wenn der erste so lange gebraucht hat?

Danke für die Infos.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2018, 01:04 von Bürger«
ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

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[...] ist das normal?
Nicht alles, was üblich ist, ist auch "normal" ;)
Es ist zwar nicht unüblich, aber eben eigentlich auch nicht "normal" ;)

Oder muss der 2. dann bis 10:30 warten, wenn der erste so lange gebraucht hat?
Wenn man genug Verhandlungsbedarf hat, kann und sollte man, dem Gericht vorher durchaus schon mitteilen, dass man "für den Sachvortrag und das ausführliche Rechtsgespräch ca. 2-3 Stunden ansetzt" und dass das "Gericht dies bei der Zeitplanung bitte berücksichtigen" möge.

Üblicherweise erhält man die Zeit die erforderlich ist.
Mitunter muss man dies nur deutlich artikulieren und "einfach im Gespräch bleiben".

Bei einer kürzlichen Verhandlung waren ebenfalls nur 30min angesetzt von 9.00 bis 9.30h.
Die Verhandlung dauerte dann bis ca. 10.15...30h - also statt 1/2h nunmehr 1 1/2h...
...und es war zu keinem Zeitpunkt wirklich langweilig ;) ;D
Die nachfolgenden Verhandlungen waren entsprechend verschoben.
Man könnte gut verstehen, wenn einige der nachfolgenden Verhandlungsteilnehmer dies NICHT gut fanden - das liegt dann aber eben an der unrealistischen Zeittaktung des Gerichts.
Inwiefern nachfolgende Verhandlungsteilnehmer ihren etwaigen Unmut dem Gericht gegenüber auch kundgetan haben, ist nicht bekannt.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man sollte sich von der Terminplanung des Gerichtes nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
Das Recht auf Gehör ist zeitlich unbegrenzt und bietet jedem Beteiligten die Zeit, die er braucht.
Dies setzt aber auch eine entsprechende Vorbereitung auf die Verhandlung voraus.

Das Gericht hat die Möglichkeit, die Beteiligten nachfolgender Verhandlungen zu bitten sich etwas zu gedulden, oder Termine zu verschieben.

Sofern bekannt, kann man den Kläger der nachfolgenden Verhandlung auf eine mögliche Verlängerung hinweisen oder einen Kaffee davor oder danach ausgeben.  ;)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

v
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...und außerdem besteht ja noch die Möglichkeit der Vertagung.


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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Genau darum geht es...

Ich suche ein VG, wo laut Terminplan eben dieses "9-9:30,..." drin stand, damit ich denen vorab schonmal einen vor den Bug knallen kann. :)

Im Netz finde ich aber solch eine Zeitplanung nicht wirklich.
Zur Not schreibe ich es einfach wie oben aufgeklimpert hin. Wäre halt schön, wenn man gleich noch ein passendes VG dazu mitteilen könnte oder direkt nen Link zu deren Terminvorstellungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2018, 23:42 von Bürger«
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