Hallo,
nehmen wir an ein Kläger hätte nach seiner Klageeinreichung mit Thema europäisches Recht (kein nationales) im Frühjahr 2016 vor Kurzem eine freundliche Einladung für eine mündliche Verhandlung vor dem VG Karlsruhe für Ende März erhalten. Dazwischen gab es wohl nur Ende 2016 einen kurzen Schriftwechsel nach dem die Beklagte LRA eingestanden hat, dass die Frage der Beihilfe offen sei.
Dem Kläger würden sich bei diesem Sachverhalt einige Fragen stellen:
1. beginnt er möglicherweise am 01.03. eine neue sehr fordernde Arbeitsstelle, für die während der ersten Wochen eine sehr intensive Einarbeitung notwendig ist. Er mag die Antwort auf die Frage zwar kennen aber fragt sich dennoch, ob außer Krankheit und Tod eine Möglichkeit zur Verschiebung des Termins besteht. Sollten nämlich für den festgelegten Termin spezielle Einarbeitungsmaßnahmen seitens neuem Arbeitgeber festgelegt werden, hätten diese absolut Vorrang für den Kläger und er würde im Zweifelsfall lieber das freundliche Gespräch auslassen.
2. Sollte der unter 1. beschriebene schlimmste Fall eintreten und der Kläger wäre verhindert, so würde vermutlich automatisch die Klage abgewiesen (sofern die Anwesenheit diesbezüglich einen Unterschied macht). Könnten sich darüber hinaus zusätzliche Konsequenzen ergeben?
3. hat der Kläger in einem Forum bereits einige hilfreiche Informationen zum generellen Ablauf mündlicher Verhandlungen erhalten. Dabei hat er mit Freuden die überwältigenden Erfolgsaussichten bemerkt. Ergeben sich für ihn dennoch irgendwelche Besonderheiten unter dem Aspekt, dass er seine Klage ausschließlich auf europäisches Recht aufgebaut hat?
Soweit fürs erste und danke für Stellungnahmen. Sollte jemand sich darüber hinaus jemand näher für diesen fiktiven Fall interessieren, können gern pdfs mit erheiternden Kurzgeschichten ausgetauscht werden.
Gruß
Magnus