@pinguin: ich bestreite weder, dass die ÖR-Sender mit dem privaten im Wettbewerb stehen noch die Entscheidung des obersten Finanzgerichts und die eigentlich zu ziehenden Konsequenzen. Ich stelle aber fest, dass dies vor den Gerichten schlicht keine Rolle spielt. Nicht ich ignoriere also Enrscheidungen und Gesetze, sondern die Gerichte tun das. Der ÖR-Rundfunk steht bis zum BVerwG und zum BGH unter einen richterlichen Schutzschirm; politisch sind sie sowieso. Das ist die Realität, die sich vermutlich nicht ändern wird, wenn man es nicht erzwingt. Und das hat mit ziemlicher Sicherheit auch Auswirkungen auf die Anwendung bzw. Nicht-Anwendung der DSGVO. Nebenbei zeigt sich, dass es wohl nicht so ist, dass nur der Bund über die Nutzung der Meldedaten verfügen kann.
Grundsätzlich: es nützt es nichts lediglich festzustellen was auf Grund der Rechtslage sein müsste. Es stellt sich nämlich nicht von selbst ein, niemals. Ich wiederhole mich, aber de facto verkehren Juristen im Wege der Auslegung die Ziele von Gesetzen in der Anwendung bis in ihr exaktes Gegenteil. Die reine Beschwörung von Gesetzen, der EU oder sonstigen guten Geistern bewirkt daher gar nichts. Das Einzige, was man daraus mitnehmen kann ist, dass Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Demokratie eine Fiktion sind. Das ist sicher bitter festzustellen. Ich komme aber nach mehreren Jahrzehnten in diesem Land zu keinem anderen Schluß.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.