Woraus wird diese OKSH finanziert?
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§ 9
Aufteilung der Mittel
(1) Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag erhalten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einen Anteil von 71,7068 vom Hundert, das ZDF einen Anteil von 25,3792 vom Hundert und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ einen Anteil von 2,9140 vom Hundert.
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv71,7068 v. H. + 25,3792 v. H. + 2,9140 v. H. = 100
Zu welcher Landesrundfunkanstalt gehört diese OKSH-Anstalt?
Teil der ARD ist sie jedenfalls nicht, weil in ihr nur die Landesrundfunkanstalten plus Deutsche Welle vereinigt sind, und separat ist sie im aktuellen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht genannt, darf separat also gar keine Rundfunkbeitragsmittel bekommen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;