Sehr lustig, wie in meinem Fall!
allerding hatte ich Gebühren von 2006 ab bis 2014 in Rechnung gestellt bekommen in 2 Bescheiden die ich nie erhalten hatte.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht war der Meinung, die Widerspruchsfrist sei rum.
Das Mannheimer Oberlandesverwlatungsgericht (Berufung) war der Meinung, ja Briefe gehen mal verloren, aber diese kamen nicht zurück und daher müssen Sie die bekommen haben und daher ist die Widerspruchfrist leider schon vorbei und die verjährten Gebühren somit zu bezahlen.
Das Bundesverfassungsgericht (Nichtzulassungsklage) "Gott möge es mit Intelligenz segenen" meinte, dass das OLV alle Indizien - wir reden von Indizeien
- gewürdigt hat um zu einem korrekten Ergebnis zu kommen, dass die nie erhlatene Schreiben, ich erhalten haben muss.
....das war sehr sehr interessant.
Das Bundeverfassungericht hat die Sache nun zur Prüfung auf dem Tisch..... Bescheide wurden nie bekannt gegeben.... Nach bekannt werden (GV) wiederpsruch eingelegt... mit Nichtwissen zugang bestritten.... Einrede der Verjährung (wurde ignoriert, da Widerspruchsfrist vorrüber, siehe zuvor) .....es folgten in der Klage 20 Steiten mit Verfahrensmängel der VerwG.... Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG .... Entzug der Revision durch das OLV.... Entzug des EuGH durch das OLV.... Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung....
Es ist eine Schande, dass selbst das BundVerwG hier so oberflächlich und ignorant sich auf fast schon unzählige Verfahrensfehler stützt und diese Fehlurteil in Schutz nimmt um dem Gebühreneinzugsverfahren keine Gefahr zu bieten.
Dies hat mir Recht und Ordnung nichts mehr zu tun!
Es ist eine abgekartetes Spiel zum Schutz der Einnahmen des Systems ohne hier wirklich Recht zur sprechen.
Eine Schande für das Deutsche Rechtssystem!