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Autor Thema: DLF Medien-ABC: Indexierung des Rundfunkbeitrages  (Gelesen 1447 mal)

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Deutschlandfunk, 16.01.2018

Medien-ABC:
Indexierung des Rundfunkbeitrages

Wie hoch soll der Rundfunkbeitrag in Zukunft sein? Für seine Berechnung werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. Immer wieder ist dabei auch der Begriff "Indexierung" zu hören. Was würde das heißen - und was für Auswirkungen hätte das?

Von Christoph Sterz

Zitat
Was würde das heißen, wenn der Rundfunkbeitrag indexiert wird?
Ein Index ist eine statistische Messzahl: Zum Beispiel gibt es einen Index, an dem sich ablesen lässt, wie sich die Preise in Deutschland entwickelt haben, wie das aktuelle Preisniveau in unserer Volkswirtschaft aussieht. Dieser Index heißt BIP-Deflator. Eine immer wieder mal diskutierte Idee ist es, den Rundfunkbeitrag zum Beispiel an diesen BIP-Deflator zu koppeln. […]

Warum wird im Moment über eine Indexierung diskutiert?
Weil dieses Verfahren für die Landesregierungen bequemer sein könnte. Denn die legen in Deutschland den Rundfunkbeitrag fest, mithilfe einer Expertenkommission. Allerdings ist bei diesem Verfahren die Zustimmung aller 16 Landesparlamente nötig - alle vier Jahre wieder.

Welche Nachteile hätte die Indexierung?
Es müsste erstmal entschieden werden, wie hoch der Basisbeitrag sein soll, den man mit dem Index koppeln will. Zumal besonders die CDU-geführten Länder den Beitrag stabil halten wollen - also gerade keinen Anstieg wollen, und damit wohl auch keinen langsamen, konstanten Anstieg. […]

Weiterlesen auf:
http://www.deutschlandfunk.de/medien-abc-indexierung-des-rundfunkbeitrages.2907.de.html?dram:article_id=408391


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Sind das denn jetzt Fake-News?
Hat nicht der örR vor einigen Monaten noch laut geschrien, so etwas wäre überhaupt nicht angedacht?

„Frei erfunden“: ARD-Sprecher dementiert eine Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 21 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24117.0.html

Ja, das ist der Vorteil von geschriebenen Informationen im Gegensatz zu den flüchtigen des Hörens und Sehens.  ;)


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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