Natürlich dürfen die das...
In der CDU dürfen sich Personen ungestraft gegen den demokratischen Solidarbeitrag äußern?
Wo ist der Verfassungsschutz?
...
Und unsere politische "Elite" wäre auch schön dämlich, öffentlich sicht- bzw. wahrnehmbar gegen "Abweichler" von der im gen. Punkt offiziellen Linie vorzugehen. Das heisst natürlich nicht, dass man die einfach machen lässt, zumal sollten die sich allzu mausig machen, und sollten deren Einlassungen womgl. im Übermaß öffentliche Virulenz entwickeln.
"Man" wird aber erstmal schauen, ob das Ganze sich nicht einfach und ohne größeren Unmut beim nächsten gemeinsamen politischen Sauf- und Freßgelage auf Kosten des Steuerzahlers sozusagen von allein regelt. Oder / bzw. mit den beiden als Ehrengästen auf der nächsten - dann vom "Rundfunkbeitrags"-Zahltrottel bezahlten - Luxus-Sause des WDR. Wenn man da ist, wo ohne eigene erbrachte substantielle Arbeitsleistung die Beluga-Kaviar (nicht dieser billge *ordsee-Scheiss) - Schicht doppelt so dick ist wie das Toastschnittchen (zzgl. Butter) untendrunter, dann hinterlässt so etwas im Zweifel auch Eindruck (& noch mehr, wenn man die Möglichkeit der berühmten späteren Anschlussverwendung
® [vgl. bspw. dazu eben nur WDR-Rundfunk- / sonstige Räte etc. pp. ] ins Spiel gebracht findet). Irgend so ein Vogt oder sonstiger Fürst könnte die beiden notfalls bestimmt auch unauffällig einschleusen, aber die offizielle Einladung zur besagten Sause wäre gewiss auch möglich.
In schwereren Fällen wird man den Herren parteiintern zu verstehen geben, dass auf unerfindliche Weise sie sich selbst bzw. ihrer politischen Laufbahn & damit ihrem persönlichen Fortkommen insgesamt Schaden zufügen könnten, wollten sie ihrer Ketzerei nun nicht endlich abschwören und diese stattdessen fortführen und damit Schaden für den ÖRR in Kauf nehmen.
Den Verfassungschutz (& später die fühlbare staatliche Gewalt) braucht man nur in vhtm. "speziellen" Fällen.