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Autor Thema: „GEZ-Gebühren“: So hoch ist der Rundfunkbeitrag 2018  (Gelesen 3602 mal)

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Kino.de, 01.01.2018

„GEZ-Gebühren“:
So hoch ist der Rundfunkbeitrag 2018

Die GEZ-Gebühren waren lange für jeden fällig, der einen Haushalt führt. 2018 heißen die Kosten für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland nicht mehr GEZ-Gebühren, sondern Rundfunkbeitrag. Seit dem 1.1.2013 gelten neue Rundfunkgebühren, die auch 2018 aktuell sind.

Von Daniel Johnson 

Zitat
Während die GEZ-Gebühren bis Ende 2012 noch je nach Art und Anzahl der Geräte, die zum Abspielen von Fernseh- oder Radiosignalen geeignet waren, berechnet wurden, sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag 2017 in Höhe von 17,50€ pro Monat schlicht pro Haushalt/Wohnung fällig. […]

Gerichtliche Urteile zum Rundfunkbeitrag: Ist er verfassungswidrig?
Am 27. September 2017 fiel ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil im Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Laut dem Urteil ist der zusätzliche Rundfunkbeitrag, den Betreiber von Ferienwohnungen und Hotel- und Gästezimmern pro Zimmer bislang entrichten müssen, nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn die Empfangsmöglichkeit für die Öffentlich-rechtlichen in den Räumlichkeiten auch tatsächlich angeboten wird. Das Urteil ist zwar zunächst nur für Hoteliers eine gute Nachricht, lässt aber das Herz jedes Gegners der zwangsweisen Gebühr höher schlagen: Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich das Bundesverfassungsgericht in naher Zukunft mit der grundsätzlichen Frage beschäftigen müssen, ob der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Auch dem Europäischen Gerichtshof liegt diese Frage vor. Nach zahlreichen Niederlagen von Klägern gegen den Rundfunkbeitrag könnte die ungeliebte alte GEZ-Gebühr nach all den Jahren doch noch kippen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.kino.de/film/tatort-gott-ist-auch-nur-ein-mensch-2017/news/gez-gebuehren-so-hoch-ist-der-rundfunkbeitrag-2018/


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Zitat
Während die GEZ-Gebühren bis Ende 2012 noch je nach Art und Anzahl der Geräte, die zum Abspielen von Fernseh- oder Radiosignalen geeignet waren, berechnet wurden ...

Die GEZ wurde berechnet:

a) nach Art der Geräte:       ja , nämlich eine Rundfunkgebühr für Radios, eine Fernsehgebühr für TV
b) nach Anzahl der Geräte:  nein, jedenfalls was den privaten Bereich angeht. Es gab keine Gebührenzahlungen für weitere Geräte der die Radios in Fahrzeugen eines privaten Haushalts.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Z
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Ich finde es immer wieder interessant, wie eine Verschleierung der Statistiken vorgenommen wird, wenn soundsoviel an die ARD geht, dann suggeriert man doch, daß es für das Programm ausgegeben wird, wenn man das dann nochmal aufbräche und den tatsächlich für das aktuelle Programm tatsächlich benötigten Betrag aufschlüsselte, dann wäre das doch mal eine wirkliche Nachricht.
Und wenn man in das Verhältnis von Kosten durch Sendebetrieb und Restausgaben z.B. durch die Sportlizenzen setzt, dann wäre z.B. Fußball gar nicht "so" teuer, da hätten dann aber breitere Bevölkerungsschichten als Zuschauer was davon im Gegensatz zur üppigen Altersüberversorgung.


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