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Autor Thema: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des WDR-Gesetzes 12/2017  (Gelesen 1246 mal)

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Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des WDR-Gesetzes vom 07.12.2017

Zitat
A Problem
Die  laufende  Amtszeit  des WDR-Verwaltungsrates  endet  am  14.  Dezember  2018.  Die  Landesregierung strebt an, die Gremienbesetzungen beim WDR zu entbürokratisieren. Dies ist in der bis zum Beginn des neuen Besetzungsverfahrens verbleibenden Zeitspanne nicht um zusetzen.

B Lösung
Die am 14. Dezember 2012 begonnene Amtsperiode der Mitglieder des Verwaltungsrats wird
um ein Jahr verlängert, um die Besetzungsregeln zu novellieren.

C Alternativen
Keine.

D Kosten
Keine.

E Zuständigkeit
Die Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten.

[…]

G e g e n ü b e r s t e l l u n g (siehe PDF)

[…]

Begründung
A Allgemeines
Die laufende Amtszeit des WDR-Verwaltungsrates endet nach derzeitiger Regelung am 14. Dezember 2018 (§ 57a Absatz 3 WDR-Gesetz in Verbindung mit dem insoweit noch anwendbaren § 20 Absatz 1 Satz 5 des WDR-Gesetzes in der bis zum 12.02.2016 geltenden Fassung). Der Verwaltungsrat wäre erstmals nach den in 2016 überarbeiteten Vorgaben zu besetzen. Nach der Neuregelung besteht der Verwaltungsrat aus zwei vom Personalrat entsandten Personen und sieben durch den Rundfunkrat des WDR gewählten Sachverständigen.

Die Neubesetzung nach § 20 WDR-Gesetz ist mit einem aufwändigen Verfahren verknüpft, bei dem verschiedenste Vorgaben zu berücksichtigen sind. Zunächst benennt das Gesetz sieben Bereiche, für die jeweils spezifische Qualifikationen vorgeschrieben sind. Letztlich ist für jeden Bereich eine Person zu wählen. Zugleich sollen mindestens drei Männer und drei Frauen
gewählt werden und es dürfen maximal zwei Mitglieder des Verwaltungsrats einem Parlament angehören. Die Sachverständigenpositionen sind spätestens neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode des amtierenden Verwaltungsrats auszuschreiben, also Mitte März 2018.

Die Landesregierung strebt an, die Gremienbesetzungen beim WDR zu entbürokratisieren.
Hierzu ist unter Einbindung der Beteiligten auch zu konkretisieren, wie eine Expertise des Verwaltungsrats unbürokratischer sichergestellt werden kann. Neue Besetzungsregeln müssen allerdings so rechtzeitig in Kraft treten, dass das Besetzungsverfahren nach diesen - dann
neuen - Regeln ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Dies ist im Rahmen der nach den derzeitigen Vorgaben verbleibenden Amtszeit des WDR-Verwaltungsrats nicht umsetzbar.
Daher wird die Amtsperiode der Mitglieder des amtierenden WDR-Verwaltungsrats um gut ein Jahr verlängert.

B Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1
Mit Artikel 1 wird die Amtsperiode der Mitglieder des amtierenden WDR-Verwaltungsrats dahingehend verlängert, dass sie nun nicht bereits im Dezember 2018 sondern mit dem Zusammentritt eines neuen Verwaltungsrats in der Woche vom 16. bis 20. Dezember 2019 endet. Hierdurch verlängert sich auch die Anwendbarkeit der Übergangsvorschriften nach § 57a Absatz 3 WDR-Gesetz. Dies ist folgerichtig, da die Aufgabenzuteilung nach dieser Vorschrift erst ab dem Amtsantritt eines neuen - stärker als Sachverständigengremium ausgestalteten - Verwaltungsrats gelten soll.

Zu Artikel 2
Artikel 2 regelt das Inkrafttreten.

Download (pdf, ~ 123 kb)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/1415|00000|00000

Alternativ hier im Anhang:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=25696.0;attach=19602


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 21:17 von ChrisLPZ«
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