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Autor Thema: Risikobewertung einer Vollstreckungsankündigung  (Gelesen 3937 mal)

M
  • Beiträge: 3
Guten Tag liebe Gemeinde,

erst einmal einen Super Dank für die Arbeit die sich hier mit diesem Forum gemacht wurde. Hier habe ich Jahre an Informationen nachzulesen.

Nun zu einem speziellen fiktiven Sachverhalt.

Person C hat 2011 den GEZ-Beitrag gekündigt und zwar mit Abgabe bei der GEZ-Stelle in Köln zusammen mit einem Zeugen. Seit 2011 kommen regelmäßig (manche Jahre auch unregelmäßig) Beitragsfestsetzungen und Vollstreckungsankündigungen im zweistelligen Bereich. Seit der Umstellung auf das einheitliche Modell (zum 01.01.2013) zahlt Person C ganz brav den monatlichen Beitrag für seine Wohnung.
Die eingezahlten Monatsbeiträge werden aber nur auf die angeblich nachzuzahlenden Beiträge von 2011 bis 2013 angerechnet und monatlich kommen neue Festsetzungsbescheide, dass die aktuellen Beiträge offen sind.

Natürlich wurde der GEZ mehrfach schriftlich mitgeteilt, dass damals gekündigt wurde unter Zeugen, angeblich hat die GEZ keine Kündigung vorliegen.

Wie wahrscheinlich ist da nun ein rechtliches Nachspiel vor Gericht? Gibt es solche Fälle schon? Und wie sind die ausgegangen? Die SuFu hat nämlich nichts passendes ausgespuckt.
Könnt ihr Person C Ratschläge geben für das weitere Vorgehen?

Vielen Dank und viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2016, 07:40 von René«

M
  • Beiträge: 3
Hallo Liebe Gemeinde

zwei Jahre sind nun rum und der Fall ist immer noch nicht geklärt. Es folgen an Person C weiterhin Briefe und Person C hat nun schon mehrfach vorgeschlagen um das Thema endlich zu beenden, die säumigen 10 Monate zu zahlen.
Die GEZ weigert sich jedoch und will zudem auch noch Säumniszuschläge in dreistelliger Höhe und weitere nicht nachvollziehbare Kosten.
Sollte Person C von sich aus vor Gericht ziehen oder warten bis die GEZ das macht?

Wird sie das überhaupt machen?


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G
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Die GEZ wird nicht vor Gericht ziehen sondern einfach versuchen zu vollstrecken.
Solange regelmäßig der GEZ-Beitrag bezahlt wird, werden die nichts anderes tun als ständig die Schuld durch Säumniszuschläge zu erhöhen. Wenn man das endgültig klären will, muss man aufhören zu bezahlen und dann vor Gericht gehen. Hoffentlich lebt der Zeuge bis dahin noch.


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M
  • Beiträge: 3
Das Beitragskonto ist mittlerweile beendet, weil Person C zu einer anderen Person gezogen ist wo schon Beiträge gezahlt werden.
Könnte vielleicht nun dadurch die GEZ dazu veranlassen, dass gerichtlich durchzusetzen.

Kann die GEZ vollstrecken ohne jemals einen Mahnbescheid erlassen zu haben oder das Person C einen Vollsstreckungsbescheid vom Gericht bekommen hat?
Person C hatte zwar vor über einem Jahr einen Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der allerdings auch keinen Titel vorweisen konnte und einfach nur den Auftrag von der GEZ erhalten hatte. War auch nur einmal da und danach kam nie wieder was von ihm.


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  • Beiträge: 1.548
Die Fernsehsender vollstrecken ohne Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid, was zumindest im Bezirk des Landgerichts Tübingen von diesem derzeit unterbunden wird. Sie berufen sich dabei auf ihren Behördenstatus und ersuchen, je nach Bundesland, andere Behörden um Amtshilfe.


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  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Wie hier im Forum auch schon öfters empfohlen, jeglichen Schriftwechsel mit der GEZ einstellen.
Stattdessen die Schreiben direkt an den Intendanten der zuständigen Rundfunkanstalt richten.
Hier gibt es auch einen Intendanten- Liste mit den zugehörigen Adressen. Bitte Suchfunktion benutzen. 

Die GEZ probiert es immer wieder.
Was will man von einem dumm dreisten Inkassounternehmen erwarten? :o



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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

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