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Autor Thema: SWR beantragt Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären, was tun?  (Gelesen 1970 mal)

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Hallo zusammen,

Person A ist inzwischen in der zweiten Klagerunde, nachdem Klage A vor einem Jahr abgewiesen wurde. Die aktuelle Klage beinhaltet eine weitgehend andere Klagebegründung, lediglich manche Aspekte, welche in der letzten Klage nicht, unzureichend oder widersprüchlich argumentiert wurden, finden sich in der aktuellen Klage wieder.

Als Antwort auf die Klage begründet der SWR, dass bereits die letzte Klage verloren wurde. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird inhaltlich auf das vorangegangene Verfahren verwiesen (welches eine gänzlich andere Begründung hatte). Änderungen der Sach- und Rechtslage seien nicht eingetreten.

Daher sei entsprechend die aktuelle Klage abzuweisen und, hier kommt die Frage von Person A, der SWR beantragt, das Urteil wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Welche Aktion ist nun seitens Person A erforderlich. Ist hier bereits ein Eilrechtschutz zu beantragen? Sollte das Aussetzen der Vollstreckung beantragt werden (weitere Kosten)?

LG
Südschwabe


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