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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Sachsen blockiert Reform des MDR-Staatsvertrags  (Gelesen 4077 mal)

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Leipziger Volkszeitung, 16.09.2017

Grüne: Sachsen blockiert Reform des MDR-Staatsvertrags


Zitat
Die Grünen werfen der sächsischen Landesregierung vor, die Reform des MDR-Staatsvertrages zu blockieren. Die Staatsregierung wolle die Reform "weiter mit aller Kraft bremsen und bis nach den nächsten Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen 2019 aussitzen", sagte die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Claudia Maicher. In der Antwort auf ihre Kleine Anfrage (Anm.: siehe unten) habe Staatskanzleichef Fritz Jaeckel (CDU) deutlich gemacht, "dass die Novellierung aus seiner Sicht bis 2021 Zeit hat".

Hintergrund für die anstehende Novellierung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das 2014 in einem Grundsatzurteil zum ZDF den Einfluss der Politiker auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk begrenzt hatte. Der derzeit geltende MDR-Staatsvertrag stammt aus dem Jahr 1991. "Geht es nach der Sächsischen Staatsregierung, wird der MDR-Staatsvertrag zu seinem 30. Geburtstag unverändert in seiner ersten Fassung von 1991 bestehen", sagte Maicher. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Gruene-Sachsen-blockiert-Reform-des-MDR-Staatsvertrags


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Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (Grüne)
Drs.-Nr.: 6/10490


Zitat
Thema:
Novellierung MDR-Staatsvertrag

Frage 1: Welche Verfahrensschritte, einschließlich der Konsultationen mit dem MDR und einer Abstimmung im parlamentarischen Raum, und welche jeweils benötigten Zeiträume hat die Staatskanzlei aufseiten des Freistaates Sachsen geplant, um einen mehrheitsfähigen Entwurf zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages vorlegen zu können?

Die Abstimmung der weiteren Verfahrensschritte obliegt der für die Novellierung federführenden Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, die seit dem 1. Juli 2017 die Rechtsaufsicht über den MDR inne hat.

Frage 2: Setzt sich die Staatsregierung für eine Ratifizierung der Novelle des MDR-Staatsvertrages noch vor Ablauf der 6. Wahlperiode des Sächsischen Landtages ein?

Die Sächsische Staatskanzlei hält eine Ratifizierung der Novelle des MDR-Staatsvertrages vor der Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrates im Dezember 2021 unter Berücksichtigung des im Vorfeld gemäß § 19 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag durchzuführenden Bewerbungsverfahrens für ausreichend.

Frage 3: Welche Gründe führt die Staatskanzlei gegen die Möglichkeit an, notwendige Regelungen zum Datenschutz in Folge der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung in einer ausschließl ich diesen Gegenstand betreffenden, vorgeschalteten MDR-Staatsvertragsänderung umzusetzen, auch in Anbetracht dessen, dass äquivalente Regelungen für das ZDF und Deutschlandradio noch im zwischen den Ländern abgestimmt werden?

Mit Blick auf den Anpassungsbedarf für den MDR hält die Sächsische Staatskanzlei einen separaten Staatsvertrag, der ausschließlich Regelungen zum Datenschutz in Folge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Gegenstand hat, für einen gangbaren Weg und hat dies auch so zum Ausdruck gebracht. Bisher wurde aber von Thüringen versucht, das Thema mit anderen Fragen, wie insbesondere der so bezeichneten ,,Ressourcenverteilung" zu verbinden. Damit erscheint eine rechtzeitige Ratifizierung aufgrund der in diesem Punkt bestehenden Divergenzen vor dem 25. Mai 2018 unrealistisch.

Um den Erhalt des Medienprivilegs für den MDR in Einklang mit den Vorgaben der DSGVO nicht zu gefährden, verfolgt Sachsen daher bis auf weiteres eine eigenständige gesetzliche Lösung. M¡t der flankierenden Regelung soll der bestehenden Regelung des MDR-Staatsvertrages im Rahmen der Vorgaben der DSGVO zur Fortgeltung verholfen werden, indem die derzeitige Zuständigkeit des MDR-Datenschutzbeauftragten landesrechtlich im Rahmen des Spielraums des Art. 85 Abs. 2 DSGVO abgesichert wird. Sollte aber ein Datenschutz-Staatsvertrag konsentiert werden, der über eine reine Datenschutzregelung hinaus keine weiteren Bedingungen für Sachsen stellt, würde sich die Staatsregierung auch einer solchen Lösung grundsätzlich nicht verschließen.

Frage 4: Wird die Staatsregierung auch dann an ihrem Vorhaben festhalten, Datenschutzregelungen für den MDR außerhalb des MDR-Staatsvertrages in einem Landesgesetz zu regeln, wenn die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt ihrerseits diesen Schritt nicht gehen, und welche Konsequenzen hätte diese Situation für die Anwendung der neuen Datenschutzregelungen für den gesamten MDR?

Die von der Staatsregierung beabsichtigte Regelung im sächsischen Datenschutzrecht bedarf als erhaltende Maßnahme in Bezug auf den MDR-Staatsvertrag keiner weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt: Sie verhilft dem bei Verabschiedung des MDR-Staatsvertrages im Hinblick auf den gesamten MDR vertraglich niedergelegten Willen der MDR-Staatsvertragsländer im Rahmen des Regimes der Datenschutz-Grundverordnung zur weitest möglichen Fortgeltung und ist damit nicht als vertragsändernder, sondern lediglich als nicht zustimmungspflichtiger vertragserhaltender Akt i.S. einer geltungserhaltenden Reduktion einzustufen.

lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 venruíesen.

Mit freundlichen Grüßen

Direktlink zur kleinen Anfrage (pdf, ca. 161 kb)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10490&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined


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WELT N24, Sachsen - 16.09.2017
Grüne werfen Sachsen Blockade bei MDR-Staatsvertrag vor
Zitat
Dresden - Die Grünen werfen der sächsischen Landesregierung vor, die Reform des MDR-Staatsvertrages zu blockieren. Sie wolle die Reform «weiter mit aller Kraft bremsen und bis nach den nächsten Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen 2019 aussitzen», sagte die Medienexpertin der Grünen-Landtagsfraktion, Claudia Maicher.
 [...]

weiterlesen unter
https://www.welt.de/regionales/sachsen/article168699024/Gruene-werfen-Sachsen-Blockade-bei-MDR-Staatsvertrag-vor.html


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faust

... in der absoluten Finsternis 8) , in der sich insbesondere die sächsiche CDU gerade befindet (-> "geistige Umnachtung"), hat sie leider eines übersehen:

Wenn sie so weitermacht, SITZT sie in zwei Jahren nirgendwo mehr.


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