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Autor Thema: Erhalte vor Zahlung keine Zahlungsaufforderung, nach Zahlung keine Rechnung  (Gelesen 4548 mal)

A
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Hallo zusammen,

wisst ihr, was meine Rechte sind, wenn der Beitragsservice weder eine Zahlungsaufforderung, noch eine Rechnung schickt?

Zu meinem konkreten Fall:
Ich bin aus einer WG in eine eigene Wohnung gezogen und hatte kurz danach diesen Wisch zur Datenangabe im Birefkasten. Das habe ich auch brav getan, inkl. Verweis auf ein beieligendes Schreiben zur Zahlung unter Vorbehalt. Das ganze im beiligenden Briefumschlag an den BS zurückgeschickt. Der BS hat das erstmal gekonnt ignoriert (oder die Post den Brief vernichtet  ::)) und mir nach Wochen erneut den 1. Brief zugeschickt, so als wäre ich gerade erst eingezogen. Da ich wichtige Schreiben vor dem Versand immer einscanne, habe ich das ganze dann über das Kontaktformular der Internetseite an den BS geschickt, da eine Zusendung auf dem Postweg ja offenbar nicht funktioniert. Daraufhin bekam ich dann so eine Art Bestätigung, dass meine Zahlungen unter Vorbehalt sein werden. Ganz am Ende des 4-Seitigen Schreibens des BS lese ich zufällig, dass mein Beitragskonto einen Kontostand von -52,50€ hat ("Kontostand bis 30.09.2017). Also wieder an den BS gewandt (per Online-Kontaktformular), mit der Bitte, mir doch eine Rechnung mit Bankverbindung und detaillierter Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen/Services zuszusenden. Schließlich möchte ich einen Nachweis haben, was genau ich bei denen gekauft habe oder in Anspruch genommen habe, sodass eine Geldzahlung gerechtfertigt ist. Und noch viel wichtiger - ich brauche ja auch etwas für meine Unterlagen. Ich kaufe ja auch nicht beim Aldi ein, ohne mir eine Rechnung geben zu lassen. Soweit ich weiß ist das mein gutes Recht, die zu erhalten.
Eine Rückantwort auf meine Bitte nach einer Rechnung habe ich vom BS aber nie erhalten. Gezahlt habe ich erstmal doch, da ich mich nicht so gut auskenne, was meine Rechte angeht. Habe aber auch nach der Zahlung keine Rechnung vom BS erhalten.

Nun habe ich das Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt. Vielleicht Steuerhinterziehung beim BS? Ist ja schon seltsam, dass man für etwas bezahlt, aber keine Rechnung erhält. Ebenso auch keine Zahlungsaufforderung, sodass ich immer selbst im Blick haben muss, wann ich welchen Beitrag zu zahlen habe.

Wisst ihr, was hier meine Rechte sind? Habe ich ein Recht auf eine Rechnung (vor oder nach Zahlung?) und habe ich auch ein Recht auf eine Zahlungsaufforderung, in der drin steht, welchen Betrag ich zu welcher Zeit auf welches Konto zahlen muss?
Falls ja, habe ich auch ein Recht darauf, meine Zahlungen einzustellen, wenn der BS seiner Pflicht nicht nachkommt? Darf ich dann auch bereits gezahlte Beiträge rückwirkend wieder zurückfordern?
Momenten fühle ich mich irgendwie betrogen von diesem mafiösen Verein.

Und noch etwas: Da ich den Verdacht habe, dass der BS gesetzeswidrig handeln könnte (Steuerhinterziehung, da keine Rechnung), habe ich irgend ein Recht, meinen Verdacht prüfen zu lassen, ohne dass mir Kosten entstehen? Anzeige, Klage oder irgendetwas?

Vielen Dank vorab!


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Z
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Wenn jemand so gerne mit dem Beitragsservice kommuniziert, statt mit der "zuständigen Rundfunkanstalt" laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dann steht es demjenigen frei, sein versehentlich an den Beitragsservice bezahltes Geld wegen eines Rechtsirrtums zurückzufordern.
Der Überzahlte würde sich sonst der "Bereicherung" schuldig machen.
Nur es auf dem Klageweg zurückzuholen wäre etwas schwierig, behauptet der Beitragsservice von sich aus "nicht rechtsfähig" zu sein. Da bedürfte es also notwendig sein, auf dem Wege einer Feststellungsklage herauszufinden, daß es sich um ein Einzelunternehmen eines Herrn Wolf oder irgendein anderes Unternehmen mit herauszufindender Rechtsform handelt.

Schriftverkehr mit dem Beitragsservice sorgt für prima Sand im Getriebe, falls der Anfangsschreiber seinen Beitrag aus Daffke eingebracht hat.

Ansonsten (falls die Ausführungen tatsächlich so geschehen sind) handelt es sich um ein bösartiges Lehrgeld, welches der Poster wegen seiner Nachgiebigkeit zu zahlen hatte.

Aber für Sand im Getriebe könnten auch Anzeigen und Meldungen bei anderen Behörden brauchbar sein, insbesondere, wenn selbige Behörden tatsächlich beim BS ermitteln würden: Staatsanwaltschaft wegen möglichen Finanzbetruges, Gewerbeaufsicht wegen illegaler (nicht angemeldeter) Gewerbetätigkeit, bei der Bundesaufsicht für Finanzwesen wegen illegaler Inkassohandlungen...


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