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Autor Thema: Antwortbogen kann nicht zugestellt werden - Was passiert? (Berlin)  (Gelesen 2374 mal)

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  • Beiträge: 3
Hat jemand Erfahrungen? :-)

Wie verfährt der Beitragsservice in Fällen, in denen ein Antwortbogen zur Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags erforderlich ist, nicht zugestellt wird bzw. nicht zugestellt werden kann?

Also Fälle, in denen
- die Deutsche Post die Briefe (mit Antwortbogen) nicht zustellen kann.
- die Briefe mit Antwortbogen an die Deutsche Post zurückgegeben werden ("Empfänger unbekannt" etc.)
- die Annahme der Briefe verweigert wird.
__________

Es geht nicht darum, ob der Beitrag für die entsprechende Wohnung tatsächlich bezahlt wird oder nicht.

Es geht darum, was passiert, wenn die Briefe nicht zugestellt werden können. (Und dadurch, die Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung erforderlich ist, auf diesem Weg nicht erfolgen kann.)


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Ein erster Schritt in die Beantwortung der Frage steht in einer Antwort über "Frag den Staat" zu der Frage nach den Datencodes:
Datencodes in den Brieffenstern des Beitragsservice
Antwort vom 01.02.2017:
Zitat
Die Sichtbarkeit der Beitragsnummer im Adressfenster ist zur schnellen und wirtschaftlichen Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlich. Über die im Adressfeld sichtbare Beitragsnummer und die zusätzliche Vordrucknummer werden die unzustellbar zurückkommenden Sendungen ohne Öffnung der Briefhülle und Entnahme des Inhaltes verarbeitet. Bei der Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs machen unzustellbare Sendungen eine ins Gewicht fallende Menge aus. Im Jahr 2015 fielen ca. 2,8 Mio. derartige unzustellbare Briefsendungen an, monatlich also bis zu 230.000 Stück. Müssten diese Sendungen beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur weiteren Bearbeitung erst geöffnet und der Inhalt entnommen werden, hätte das erheblichen zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand zur Folge.
Die Briefe werden also ungeöffnet ausgelesen und dann wohl vernichtet. Weder Scan des Briefumschlags noch Archivierung des physischen Briefes würden Sinn machen, ausser der Adressat ist schon als Kläger bekannt, was hier in diesem Fall ja nicht so ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vielen Dank, seppl! Ich frage mich bloß, welche Schritte danach folgen...


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Soweit mir bekannt ist, folgt dann die Direktanmeldung auf blauen Dunst. Wird darauf nicht reagiert oder gezahlt, wird vollstreckt wenn die Person an der Anschrift existiert.
Dies sollte bei Privaten Beitragskonten so laufen. Bei Geschäftskonten müssen ja noch andere Variablen als der bloße "Nutzungsort" zur Berechnung herangezogen werden.


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Alles klar, danke für die Info.


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