Hat jemand Erfahrungen? :-)
Wie verfährt der Beitragsservice in Fällen, in denen ein Antwortbogen zur Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags erforderlich ist, nicht zugestellt wird bzw. nicht zugestellt werden kann?
Also Fälle, in denen
- die Deutsche Post die Briefe (mit Antwortbogen) nicht zustellen kann.
- die Briefe mit Antwortbogen an die Deutsche Post zurückgegeben werden ("Empfänger unbekannt" etc.)
- die Annahme der Briefe verweigert wird.
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Es geht nicht darum, ob der Beitrag für die entsprechende Wohnung tatsächlich bezahlt wird oder nicht.
Es geht darum, was passiert, wenn die Briefe nicht zugestellt werden können. (Und dadurch, die Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung erforderlich ist, auf diesem Weg nicht erfolgen kann.)