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Autor Thema: Erklär mir die Öffentlich-Rechtlichen - Ein Crashkurs zur Rundfunk-Debatte  (Gelesen 10406 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Darüberhinaus ändert sich an meiner Aussage nichts; kein EU-Staat darf Dir verbieten, auf Basis der von Dir legal genutzten Frequenz einen eu-weiten Sender einzurichten und zu betreiben.

Das ist richtig und falsch zugleich. Natürlich wird dir nicht verboten dich um eine Sendelizenz zu bewerben. Nur wird man dann mit den Schultern zucken: leider gerade nix frei. Wer sich an das Geschacher um Mobilfunkfrequenzen erinnert, dem wird schnell klar, dass senden können vor allem Geld kostet, das man hinterher natürlich wieder erwirtschaften muss. Und das nötige "Kleingeld" stellt letztlich eine Hürde da, die nur finanzkräftige Unternehmen überwinden. Deren Interessen sind wohl meist ebenso wenig identisch mit denen der Bürger wie die staatlich etablierter Rundfunkmacher.

Einen EU-weiten Sender wirst du vermutlich nicht leicht aufbauen können, da du dich in jedem Land um eine Lizenz bemühen musst. Rundfunksender haben zudem bei klassischer Verbreitung nur begrenzte Reichweite, siehe UKW. Ob man die Verbreitung via Internet Rundfunk nennen mag? Falls ja unterliegt man staatlichen Beschränkungen, aktuell gerade seitens der Behörden an Youtubern gezeigt. Da diese Beschränkungen letztlich den Interessen der Regierenden in allen Ländern und den dortigen ÖR-Sendern dienen, würde ich darauf wetten, dass sich daran in der EU nichts ändert. Man hat ja den Popanz der "neuartigen Empfangsgeräte" gerade deshalb erfunden, um den ÖR die Einnahmen zu sichern. Den Konflikt mit den großen Unternehmen wollte aber nicht riskieren, weshalb man lieber die Nichtnutzer, die Nur-Radio-Hörer und die Behinderten zu Zahlungen verpflichtet hat.

NB: EMRK, geht's nicht ein bischen kleiner? Senden als Menschenrecht? Sehe ich nicht.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht anhand von Nebenbemerkungen immer weiter abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Erklär mir die Öffentlich-Rechtlichen - Ein Crashkurs zur Rundfunk-Debatte
und insbesondere den Artikel im Einstiegsbeitrag und dessen Thesen/ Argumentationen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2017, 14:07 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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