Liebe Grit,
Da sind nirgends Schreibfehler. (wenn man mal von einem insgesamt fehlerhaften System absieht). Person A hatte in der Klageschrift die Formulierung " Festzustellen das zwischen dem Kläger und der Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht ". Und wenn das in der Klageschrift so steht, dann wird sofort ein Streitwert von 5000 € fällig, zusätzlich zum eigentlichen Streitwert. (hat Person A auch erst hinterher erfahren).
Das heißt, statt 105€ Gerichtskostenvorschuss, darfst Du 495€ an die Gerichtskasse einzahlen. Ob besagte LRA zum Verfahren erscheint, oder nicht, ist vollkommen irrelevant.
Wie schon geschrieben, hat Person A diesen Passus kurz nachdem die Mitteilung des VG eingetrudelt ist, aus der Klageschrift herausgenommen. Wobei diese im letzten Blatt des Urteils, dann doch wieder auftaucht.
Person A möchte nur wissen, ob jemand vor der Klage, oder auf diese Mitteilung in der Urteilsverkündung, entsprechend dem Hinweis im Schreiben, dass diese Beschwerdemöglichkeit besteht, darauf reagiert hat. Und wie die Antwort war.