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Autor Thema: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung  (Gelesen 6824 mal)

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  • Beiträge: 3
Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
Autor: 17. November 2017, 14:32
Hallo Forum.

Endlich habe ich meine erste eigene Zwangsvollstreckung. Mal schauen, wie so etwas abläuft. Ich freue mich.

Geld gibt's von mir nur unter Zwang (selber Schuld - gegen monatlich 5 EUR von jedem Bürger hätte ich nichts gesagt, aber so?!). Ich kann nur jeden ermutigen, sich im Rahmen des zivilen Ungehorsams zur Wehr zu setzen, jede freiwillige Zahlung zu unterlassen (auch wenn Mahn- und Vollstreckungsgebühren hinzukommen) und die Sache nicht zu ernst zu sehen (zum Beispiel bitte keine Briefe als Einschreiben verschicken, so wichtig sind die GEZler nicht).

P.S.: Bin aktiver Fernsehverweigerer seit mehr als 10 Jahren und absolut glücklich damit.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2017, 12:47 von seppl«

v
  • Beiträge: 1.203
Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#1: 29. November 2017, 09:33
...
und die Sache nicht zu ernst zu sehen (zum Beispiel bitte keine Briefe als Einschreiben verschicken, so wichtig sind die GEZler nicht).
...

Briefe per Einschreiben zu verschicken hat nichts mit der Wichtigkeit des Adressaten zu tun. Das tut man, um einen Sendungs- bzw. Empfangsnachweis zu haben.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#2: 29. November 2017, 09:43
Zitat
Briefe per Einschreiben zu verschicken hat nichts mit der Wichtigkeit des Adressaten zu tun. Das tut man, um einen Sendungs- bzw. Empfangsnachweis zu haben.

Richtig, aber da ist ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht (verkleinerte Seite und oben Uhrzeit, TelNr, usw.) ist billiger und sogar noch besser, weil der Briefanfang dokumentiert ist.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#3: 29. November 2017, 09:48
...ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht (verkleinerte Seite und oben Uhrzeit, TelNr, usw.) ist billiger und sogar noch besser,
...

Korrekt, aber Fax ist ja sooo 80er...  :angel:

Wie auch immer, entscheidend ist auf jeden Fall der Nachweis und nicht die Wichtigkeit des Empfängers.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#4: 29. November 2017, 10:12
Sicher. Und für was exakt brauchst Du diesen Nachweis? Also konkret, worin liegt der Unterschied, ob Du einen Nachweis hast oder nicht. Am Ende sitzt Du doch am kürzeren Hebel, bezahlst und kannst Dir die Nachweise schön eingerahmt an die Wand hängen. Meine Briefe sind alle angekommen, auch ohne Nachweis. Und wären sie nicht angekommen, wärs auch egal.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#5: 29. November 2017, 14:00
Rundfunk Berlin-Brandenburg? Wohnst Du im Land Brandenburg oder im Land Berlin?

Nur für Dich als Hinweise, da es im Forum bereits thematisiert worden ist; im Land Brandenburg gilt die Europäische Menschenrechtskonvention, (EMRK), als unmittelbares Verfassungsrecht, nach der es gemäß Art. 10 EMRK im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit keine behördliche Einwirkung auf Personen geben darf.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

n
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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#6: 29. November 2017, 19:08
Also Du schuldest denen angeblich 1 (!) Euro?  :o 

Wie lange verweigerst Du denn schon ? 1 Woche ?


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#7: 29. November 2017, 19:48
Also Du schuldest denen angeblich 1 (!) Euro?  :o 

Wie lange verweigerst Du denn schon ? 1 Woche ?

Es könnte auch sein, dass die Beträge in Spalte 5 der Vollstreckungsankündigung um ein paar Stellen hinter der 1 anonymisiert wurden und dort ursprünglich ein Betrag analog 1XX,XX aufgeführt war.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

f

faust

Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#8: 29. November 2017, 19:53
@Alpha667:

Das Niveau der Debatte darf gerne etwas höher sein - unabhängig davon, dass in dem Musterschreiben möglicherweise doch etwas viel "unsichtbar gemacht"  worden ist.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#9: 29. November 2017, 20:05
@Alpha667:

Das Niveau der Debatte darf gerne etwas höher sein - unabhängig davon, dass in dem Musterschreiben möglicherweise doch etwas viel "unsichtbar gemacht"  worden ist.

Korrekt ..

Ok dann für den Fragesteller Vorschlag für den weiteren Weg:

a) Festellen, ob "RBB" eine Behörde ist (ich weiß vom Falle des WDR und BR, dass diese beiden keine sind).Auch prüfen ob korrekter VA vorliegt.
b) Finanzamt ist eine Behörde, es handelt sich vorgeblich um sog. "Amtshilfe" (Amt=Behörde) d.h. ein Unternehmen darf eine Behörde nicht beauftragen.
c) Abhängig davon, was a) als Ergebnis gebracht hat, entweder einen Widerspruch (damit erkennt man an, dass die Forderung formal zu Recht besteht, man aber Zweifel an der Richtigkeit/Gesetzmäßigkeit hat) oder eine Zurückweisung (damit wird der gesamte Vorgang abgewiesen, weil schon die Voraussetzungen einer Amtshilfe durch Finanzamt an ein Unternehmen nicht gegeben war). Natürlich muss man im letzterem Falle auch seine Beweise dem Amt senden, dass "RBB" keine Behörde ist. Am besten mit Nachweis Zustellung. Man fordert das Amt auch auf, einem Gegenbeweise zu senden, sollten Sie Zweifel an Deinen Beweisen haben. Der sog. "Rvst" reicht dafür NICHT aus, er erhebt keinen in den Beamtenstand o. macht Firmen zu Behörden. Ebenso zaubert er nicht Unterschriften von Beamten, Dienstsiegel etc. auf "Infopost". Vorschriften VA kann man selber im Netz finden.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#10: 30. November 2017, 08:10
Falls mit dem Fragesteller ich gemeint sein soll: Ich habe einfach bezahlt. Schuldnerverzeichnis oder Auto weg kann ich mir nicht erlauben. Für mich nur wichtig: Wiederstand. Wieder einer mehr in Berlin für die Statistik. Und es geht ja weiter, den weiteren Bescheiden wird auch widersprochen, der Widerspruch wird natürlich zurückgewiesen, irgendwann viel später wird dann wieder vollstreckt, allen Beteiligten schön viel Arbeit machen ist das Credo.

Meine weitere Taktik: mittlerweile bin ich schon vor dem Verwaltungsgericht um die Herausgabe der AO Kartei zu erreichen. Mal sehen, wie lange die Finanzverwaltung sie noch geheim halten darf.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#11: 30. November 2017, 08:11
Nur so nebenbei, es gibt Gerichtsurteile wo bestätigt wurde, dass ein Fax nicht als Empfangsbestätigung zählt. Also nicht 100% auf den sendebericht vom Fax verlassen, kann auch nach hinten losgehen...


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#12: 30. November 2017, 14:16
Falls mit dem Fragesteller ich gemeint sein soll: Ich habe einfach bezahlt. Schuldnerverzeichnis oder Auto weg kann ich mir nicht erlauben. Für mich nur wichtig: Wiederstand. Wieder einer mehr in Berlin für die Statistik. Und es geht ja weiter, den weiteren Bescheiden wird auch widersprochen, der Widerspruch wird natürlich zurückgewiesen, irgendwann viel später wird dann wieder vollstreckt, allen Beteiligten schön viel Arbeit machen ist das Credo.

Meine weitere Taktik: mittlerweile bin ich schon vor dem Verwaltungsgericht um die Herausgabe der AO Kartei zu erreichen. Mal sehen, wie lange die Finanzverwaltung sie noch geheim halten darf.

ich persönlich würde in dem fall dann aber vielleicht lieber bezahlen bevor die vollstreckungskosten fällig werden..


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#13: 30. November 2017, 14:53
ich persönlich würde in dem Fall dann aber vielleicht lieber bezahlen bevor die vollstreckungskosten fällig werden..

159357 hat schon Recht. Nur so wird aktenkundig, dass es sich um eine Zwangsvollstreckung handelt. Vielleicht wird es dann auch einfacher, nach einem eventuellen höchstrichterlichen Ende des Beitrags, diesen zurückzuholen.


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Re: Juhu, meine erste Zwangsvollstreckung
#14: 30. November 2017, 18:32
Hat Person P sich bei Kommission beschwert oder erwägt zur Zeit zu beschweren?
https://ec.europa.eu/info/about-european-union/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/submit-complaint_de
https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/

Zitat
- Beschreiben Sie genau, wie die nationalen Behörden Ihrer Ansicht nach gegen EU-Recht verstoßen haben, und nennen Sie die Rechtsvorschrift, um die es geht.
- Wenn Sie bereits Schritte unternommen haben, erläutern Sie diese bitte.

Man könnte alle Beteiligte auffordern, die Infos zu liefern. Genau für diesen Zweck: Einreichen einer Beschwerde und genaue Beschreibung des Vorgangs. Weigert irgend welche Stelle --> zusätzlicher Punkt bei Beschwerde, dass man nicht nur im Rundfunk alles falsch macht, das man auch versucht, Beschwerden der Menschen durch Nicht-Lieferung der Informationen zu unterbinden.


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