Danke für diese gute Aktion - und eine Rückfrage:
Ziel war, herauszubekommen, wieviele Verfahren und welche Kosten die Mahn-, Bescheid- und Vollstreckungsprozesse des BS eigentlich tatsächlich verursachen und wer diese trägt, oder?
Wenn ja, ein sehr cleverer Gedanke, denn sollten die Kosten größer als die Einnahmen aus den Mahn- und Vollstreckungsprozessen sein, hätte man ein sehr wirkungsvolle Mittel in der Hand, um gegen die Eintreibung zu argumentieren.
Sehe ich das auch richtig, dass anhand oben gelieferter Zahlen eine solche Ermittlung der Kosten nicht möglich ist?
Das simple Argument hier: "Abgrenzungseffekte, wir können es nicht zuordnen".
Wenn ich aber die Zahlen der Vollstreckungsverfahren nehme:
2014 58.929
2015 78.371
2016 69.884
alleine in Sachsen,
sind das über 200.000 Vollstreckungsverfahren, die enorme Kosten verursacht haben müssen - vermutlich unverhältnismäßig hohe Kosten im Vergleich zum angeblich geschuldeten Betrag.
Diese Kosten sind von der Allgemeinheit bzw. dem vermeintlichem Schuldner zu zahlen, und das ist ein Punkt der nicht sein kann und darf.
Aber wenn wundert das in einem Land, in dem Menschen für nicht gezahlte Rundfunkbeiträge ins Gefängnis gehen?