Nehmen wir an, Person A wohnt im Landkreis Karlsruhe.
Nehmen wir ferner an Person A hat nun vom OGV ein Schreiben bekommen in dem 580 EURO gelten gemacht werden.
Es sollen wohl mehrere sogenannte "Festsetzungsbescheide" der GEZ zugegangen sein.
Davon weiß Person A jetzt natürlich gar nichts, zudem ist Person A auch der Meinung das sie sich gerne mit dem Tübinger Urteil irgendwie dagegen wehren würde.
Jetzt die Konkrete Frage: Was müsste A denn jetzt genau tun?
Muss A nun dem OGV zurückschreiben, das er es so sieht wie die Tübinger?
Oder muss A jetzt beim VG Karlsruhe dagegen Klagen oder wie funktioniert das?
A würde jedenfalls alles tun, aber A hat keine Ahnung.
Was würdest Ihr A nun anraten, welches vorgehen wäre hier richtig?
A bräuchte da schnelle Hilfe...