Die Antwort auf diese Frage...
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Es ist aber schon unglaublich und frech, dass der Beitragsservice nach intensiver Prüfung (warum fand die denn nicht schon vorher statt?) aus KULANZGRÜNDEN auf die Forderungen verzichtet und wohl auch nur weil ein privater Sender sich da mit eingeschaltet hat.
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...ist überaus einfach. Der etablierten Politik ist daran gelegen, bei den Anstalten beliebt zu sein. Das kann man hinbekommen, wenn man es den Herrschaften möglich macht, mit möglichst wenig bis gar keiner Arbeit möglichst viel Geld einzusacken, auch und gerade eben für die GEZ. So eine Art bedingungsloses Grundeinkommen also, das man durch bloße Anwesenheit bekommt.
Dass das überhaupt so gehandhabt werden kann wie beschrieben, ist dabei nicht nur "frech", sondern geradezu skandalös. Diese
Kulanzgründe für den Verzicht sind nur eine vollkommen dürftige Kaschierung dessen, dass in Sachen "Rundfunkbeitrag" doch quasi die Beweislastumkehrung stattgefunden hat, besagte Frau sonst doch im Zweifel hätte nachweisen müssen, nicht mehr an der ehemaligen Meldeadresse gewohnt zu haben statt andersherum. Ob wohl irgendwann auch offiziell die Leibeigenschaft - natürlich nur für die unteren Stände - wieder eingeführt wird?
PS: Auch diese Tatsache, dass nach der derzeitigen Unrechtslage nur *eine offizielle Abmeldung Wohnungsloser beim sogenannten Beitragsservice* vor so etwas schützt, gehört eigentlich gerichtlich aufgearbeitet. Es müsste sich mal ein Obdachloser finden, der sich dagegen wehrt, der auch ggf. diesen Zirkus mit der angeblichen "Kulanz" nicht mitmacht.