Autor: 10. Oktober 2017, 08:43
Bildquelle: http://up.picr.de/30605779ff.pngHaufe, 10.10.2017
Bundesverfassungsgericht
Geht es dem Zwangs-Rundfunkbeitrag an den Kragen?Unwillige Rundfunk-Beitragspflichtige - wahrscheinlich die Mehrheit der Bundesbürger - können Hoffnung schöpfen. Bundesverwaltungsgericht, EuGH und Bundesverfassungsgericht hinterfragen den Griff der öffentlich-rechtlichen Sender in die Bürgertaschen. Das BVerwG will die Beherbergungsabgabe nicht mehr vorbehaltlos dulden, das BVerfG überprüft das Gesamtkonzept und der EuGH die Steuerfrage. Ist es am Ende gar eine unzulässige Subvention?Vielleicht haben es die öffentlichrechtlichen Sender mit ihrer angekündigten Reform übertrieben und zu viel Selbstbewusstsein und Gier beim Zwangszugriff auf den Rundfunkbeitrag gezeigt.
Laut bekannt gewordenen Plänen sollten die Gebühren in Zukunft möglicherweise automatisch jährlich um ca. 1,75% steigen, so dass bis zum Jahr 2029 ein Anstieg von derzeit monatlich 17,50 Euro auf ca. 21 Euro erreicht wäre. [..]
Weiterlesen auf: https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/wirtschaft-maerkte/ex-gez-gebuehr-bverwg-segnet-flaechendeckenden-rundfunkbeitrag-ab_60_427246.html