Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Prof. Dr. iur. T. Koblenzer: Es gibt auch Hotel­zimmer ohne Fern­seher  (Gelesen 1276 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/30212592ys.png

Legal Tribune, 28.09.2017

BVerwG zum Rundfunkbeitrag
Es gibt auch Hotel­zimmer ohne Fern­seher

von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer

Zitat
Inhaber von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen werden vom Beitragsservice gleich mehrfach zur Kasse gebeten: Sie trifft nicht nur eine allgemeine Rundfunkbeitragspflicht für ihre Betriebsstätte, sondern sie müssen daneben zusätzlich für jedes Gästezimmer bzw. für jede Ferienwohnung jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten.

Dieser sogenannte "Beherbergungsbeitrag" ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27.09.2017, Az. 6 C 32.16) nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn im Hotelzimmer tatsächlich Radio-, Fernsehen- oder Internetempfang angeboten wird. Das hatten die obersten Verwaltungsrichter für Wohnungen und den allgemeinen Betriebsstättenbeitrag noch anders gesehen.  [..]

Keine Vorlage an das BVerfG

[..] Dass das BVerwG von einer Vorlage abgesehen hat, weil das Berufungsgericht nicht festgestellt hatte, ob in den Zimmern der Klägerin Rundfunk empfangen werden kann, ist kaum nachvollziehbar. Denn die Regelung des Beherbergungsbeitrags in § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) ist wegen der fehlenden Möglichkeit, die Nicht-Nutzung des Rundfunks nachzuweisen, insgesamt als verfassungswidrig zu beurteilen [..]

Das BVerfG könnte den Rundfunkbeitrag bald ganz kippen

Es ist gut möglich, dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag insgesamt kippen. Denn die Rechtsprechung des BVerwG stößt auch auf grundsätzliche Kritik. Insbesondere die Qualifizierung des Rundfunkbeitrags als nichtsteuerliche Abgabe ist nicht haltbar. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6c3216-rundfunkbeitrag-hotels-pensionen-kein-empfang-auf-zimmer/

Zur Vermeidung von Doppeldiskussionen bleibt dieser Thread geschlossen.
Diskussion bitte unter:

BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.0.html



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2017, 18:25 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

 
Nach oben