Dennoch Makulatur, weil es mit der bundesrechtlichen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Meldegesetzes kollidiert, (siehe: im Wettbewerb stehende öffentliche Stellen sind als nicht-öffentliche Stellen zu behandeln), und darüberhinausgehend im Land Brandenburg mit der Landesverfassung, (siehe. Art 10 EMRK betreffs Informations- und Meinungsfreiheit und des behördlichen Einwirkungsverbotes auf Personen), die im Land Brandenburg unmittelbares Verfassungsrecht darstellt.
Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg
Kollidiert mit Bundesrecht, weil an nicht-öffentliche Stellen via automatisierter Weise datenschutzrechtlich unzulässig.
Die Berliner Finanzbehörden sind befugt, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse von Vollstreckungsschuldnern auch dann zu ermitteln,
"Vollstreckungsschuldner" sind nur Nutzer, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen.
Jede andere Deutung dahingehend, daß Nichtnutzer zahlungspflichtig wären, täte mit Bundes- und Europarecht kollidieren;
das ist garantiert nicht Intention des Gesetzgebers und wird keinesfalles von diesem billigend akzeptiert.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;