Hallo!
Laut der VwV BE als PDF (500kB) von "fragdenstaat.de" (diese ist auch seit kurzem nicht mehr erreichbar?!?) ist der BS eine gemeinsame Stelle:
- BR, HR, MDR, NDR, RBremen, RBB, SR, SWR, WDR
- sowie Deutschlandradio
- und das ZDF
(im weiteren als "Rundfunkanstalten") "vereinbaren"...
NUR: mit den zusätzlichen Mitgliedern ist es nicht die gemeinsame Stelle nach den Landesgesetzen "RBStV" §10 (7) "der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"
Daraus folgt: der real-existierende BS wäre nicht die per gesetzlich (Landesgesetze "RBStV") zugelassener "Gemeinschafts"-Vereinbarung beleihbare "Gemeinschaft", und dürfte demnach auch keine hoheitliche Tätigkeit ausführen.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"