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Autor Thema: Eicher: Ketterer ist wortbrüchig  (Gelesen 4998 mal)

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Eicher: Ketterer ist wortbrüchig
Autor: 28. August 2017, 19:34
Eicher: Ketterer ist wortbrüchig



Ich, René Ketterer Kleinsteuber, Betreiber der Plattform GEZ-/Online-Boykott.de und der Bürgerinitiative „Grundrechte Bewahren“, bin wortbrüchig – so die Meinung des ehrbaren Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR und treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag.

Nun, worum geht es? Ganz einfach: Der ehrbare SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher mokiert sich daran, dass das von mir mit ehrlicher Arbeit erwirtschaftete Geld nicht schnell genug in seinen Taschen landete.

Das erinnert mich an das Mittelalter, als die feudalen Herren die Hütten armer Bauern niederbrannten, weil diese die immer steigenden Steuern nicht zahlen konnten. Klar, die Bauern begangen Wortbruch, wenn sie die unersättliche Gier der feudalen Herrscher nicht schnell genug stillen konnten. Exempel sollten statuiert werden, damit die anderen Bauern nicht auch wortbrüchig werden. Wo kämen wir sonst hin? – Die Söldner der feudalen Kaste handelten schließlich nach geltendem Recht!

Ich hatte bereits vor einigen Tagen darüber berichtet, wie SWR und Justiz im Auftrag vom ehrbaren SWR-Justitiar Herrn Dr. Hermann Eicher gegen mich vorgehen – eine Geschichte von vielen in dieser Republik seit der Einführung der Wohnungsabgabe zur Alimentierung des nimmersatten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie finden den Bericht unter folgendem Link:

Weiterlesen auf Online-Boykott.de:
https://online-boykott.de/kommentare/172-eicher-ketterer-ist-wortbruechig


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2017, 19:42 von René«

F
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Re: Eicher: Ketterer ist wortbrüchig
#1: 28. August 2017, 21:15
Wäre jetzt nur die Frage, ob Du tatsächlich einer Ratenzahlung zugestimmt hast, oder ob die Ratenzahlung einseitig vom SWR/Beitragsservice vereinbart wurde. Letzteres geschah bei uns automatisch.

Sorry, mein Fehler:
Der SWR hat ja im Vorfeld einer Ratenzahlung widersprochen. Wer liest, ist klar im Vorteil.  :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2017, 21:27 von FuerstBerg«

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Re: Eicher: Ketterer ist wortbrüchig
#2: 28. August 2017, 21:16
Hallo!

@rene
Zitat
[...] Wird daher nach wiederholten Mahnungen der Rundfunkbeitrag nicht entrichtet, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. [...]

2 (ZWEI!) Fehler in einem Satz:

1) es wird nicht gemahnt -- ich habe noch keine Mahnbescheide gesehen, sondern immer nur Verwaltungsakt-freie "Zahlungsaufforderungen" (gab es auch schon als "Zahlungserinnerung" glaub ich) -- oder halt den Festsetzungsbescheid.

Dem folgt direkt der Rechtsweg (Widerspruch .. Klage), und/oder Verwaltungsvollstreckung.

2) Die LRA kann keine Zwangsvollstreckung einleiten! Weder selber noch per Amtshilfe! Es gilt RBStV §10 (6) -> damit Verwaltungsvollstreckung (nach VwGO).

Es kann natürlich durchaus vorgekommen sein (bzw noch vorkommen), daß das Verwaltungsvollstreckungsverfahren nicht -- ich sach ma "nicht ganz so, wie eine Person X das erwarten würde" -- durchgeführt wird, und eine Person X schon gleich mit Zwangsmaßnahmen bedroht wird. Dabei könnte versucht worden sein, die möglichen Rechtsmittel einer Person X bei der Verwaltungsvollstreckung zu "umgehen".

Vorsicht bei "Ratenzahlung"! Sollte eine Person X in irgendeiner Form während des Vollstreckungsverfahrens einer vorgeschlagenen Zahlungsart zustimmen, dann wird das wohl als Unterwerfung unter die Forderung ausgelegt, damit fallen Rechtsmittel weg und die Zahlungsmodalitäten sind zwingend einzuhalten!

Allerdings kann auch ein Herr Eicher keine maschinell erstellte -- und händisch entstellte -- Vollstreckungsersuchen heilen:

- aufgrund der manuellen Änderungen könnten solche Vollstreckungsersuchen nicht mehr als "maschinell erstellt" gelten (zB bei Klage am AG!)
- aufgrund der fehlenden Unterschriften + Dienstsiegel zu den manuellen Änderungen sind solche Vollstreckungsersuchen möglicherweise komplett nichtig (zB bei Klage am AG!)


MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2017, 21:39 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

N
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Re: Eicher: Ketterer ist wortbrüchig
#3: 11. September 2017, 19:10
Zitat
Der Gerichtsvollzieher ist nach § 802 f ZPO verpflichtet, Sie über die möglichen Folgen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft zu belehren. Daher enthält sein Schreiben auch den abstrakten Hinweis, dass bei einer Verweigerung der Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl erlassen wird. Dies ist schlicht die Darstellung der Gesetzeslage.

Ich habe da so mal meine Zweifel, was die sogenannten Verpflichtungen betrifft. Korrigiert mich gerne, aber ich sehe in dem benannten Paragraphen keinerlei Verpflichtung (https://dejure.org/gesetze/ZPO/802f.html), denn sonst müsste ja auch eine Konsequenz im Raum stehen, was bei Zuwiderhandlung des Gerichtsvollziehers droht.

Er hat natürlich genauso seinen Job zu machen wie bei einem privaten Handelsunternehmen. Wenn er dies aus z.B. Gewissensgründen nicht machen möchte, droht ihm im schlimmsten Fall die Kündigung, aber nicht unter Garantie. Es steht einem Handelsunternehmen also genauso frei, eine erbrachte Leistung/Lieferung zu berechnen, wie sie nicht zu berechnen. In aller Regel wird das Unternehmen natürlich seine Leistung/Lieferung bezahlt sehen wollen, aber im Sinne einer Schenkung ist man keineswegs dazu verpflichtet.

Nun ist damit auch der SWR keineswegs in der Pflicht einem "Kunden" eine Zahlung abzuverlangen. Er wird es in aller Regel wollen, aber es gibt keine gesetzliche Strafbarkeit, wenn er es nicht täte. (soweit ich das bisher in Erfahrung bringen konnte)

Da lehnt sich unser Herr Eicher also vielleicht etwas zu weit aus dem Fenster.


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