Folgender fiktiver Fall:
Jemand hat eine EIgentumswohnung gekauft und bewohnt diese seit Jahren selbst. In dieser Wohnung ist eine Fernseh- und Radiodose vorhanden. Dieser jemand hat aber keinen Fernseher und kein Radio, also nutzt er die Dose auch nicht.
Nachdem mehrere Kärtchen mit Rückrufbitte im Briefkasten lagen, standen nunmehr zwei "Medienberater" des Kabelbetreibers in Lederjacken

(ggf. auch GEZ-Schergen??) vor der Tür und faselten - nachdem darauf hingewiesen wurde, dass keine Geräte betrieben werden und man den Anschluss daher nicht benutze - etwas von "blabala Anschluss muss verplombt werden, im Keller wäre dies nicht möglich usw.". Der Mitarbeiter kündigte an, dass demnächst ein Techniker zum Verplomben vorbeischauen würde. Angefragte persönliche Daten (Tel.nummer, Geb.datum etc.) wurden natürlich nicht weitergegeben.
Als Eigentümer kennt man ja sein Haus, im Keller ist sehr wohl der Übergabepunkt vorhanden und man kann hier ohne Probleme den Anschluss abziehen/verplomben.
1. Sehe ich es richtig, dass dem Techniker kein Zutritt in den WOHNRAUM gewährt werden muss (keine Vertragsbeziehung, keine Rechte)?
2, Muss dem Techniker zum Übergabepunkt im Keller Zutritt gewährt werden? Was ist, wenn man nachweislich von Mo-Fr aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt ist = welchen AUfwand muss man betreiben, um den Herren den Zugang zu ermöglichen?
3. Was passiert, wenn der Techniker ein paar Mal unverrichteter Dinge wieder abziehen muss, wie reagieren die Kabelbetreiber? ich denke es werden scharf formulierte Briefe folgen...Gibt es hier Urteile etc.?
4. Soll sich der o. g. einfach stillschweigend verhalten oder einen Brief an den Betreiber senden, dass man an keinem Vetragsverhältnis interessiert sei (ggf. Ablehnung von Cold calls usw.)?
Danke!
P. S. Damit sich kein zahlender Kunde aufregt: Der analoge TV-Zugang wird tatsächlich nicht genutzt, da das Bild einfach nur schlecht ist auf dem LCD-
Monitor .