Da hat der Autor wohl was falsch interpretiert.
Schon im Eingangszitat sind Fehler:
1. Fehler:
in Luxemburg (EuGH) 3. August
Erstens fehlt ein "am" vor der "3"; zweitens, wie im eigentlichen Thema auch schon benannt, ist beim EuGH der 11. August notiert.
2. Fehler
zwei Rundfunksbeitragsverfahren mit den Aktenzeichen 5 T 20/17, 5 T 99/17 und 5 T 246/17.
Ich zähle hier "drei", aber vermutlich bin ich bloß kleinlich.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;