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Autor Thema: Digitaler Rundfunk: Deutschland braucht einen nationalen Radioplan  (Gelesen 1963 mal)

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FAZ, 09.09.2017

Digitaler Rundfunk
Deutschland braucht einen nationalen Radioplan

Ein Kommentar von Michael Hanfeld

Zitat
Es war abzusehen, dass die Privatsender irgendwann einlenken würden: Das Digitalradio DAB+ kommt, es ist politisch beschlossen, auch wenn es beachtliche Einwände gegen die Umstellung von UKW auf den digitalen Übertragungsstandard gibt. [..]

Die Umstellung von UKW auf DAB+ ist teuer. Für die ARD-Radios ist sie jedoch ein Klacks, weil seit Jahren aus dem Rundfunkbeitrag zweistellige Millionenbeträge für die Digitalisierung der Wellen abgezweigt wurden – ohne, dass sie inzwischen alle auf DAB+ wären. Das missfiel den Rechnungsprüfern der Finanzkommission Kef derart, dass sie die letzte Zuweisung dieser Art mit dem Hinweis versahen, dass dies nun aber wirklich zum allerletzten Mal geschehe, sollte DAB+ nicht endlich kommen.

Rund sechshundert Millionen Euro stünden den öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung [..]

Auf den ersten Blick mag es verwunderlich erscheinen, wenn Privatunternehmen – mit Blick auf die Kosten von fünfhundert Millionen Euro – nach dem Staat rufen. Auf den zweiten Blick ist es das jedoch nicht. Sie tun dies schließlich, weil eine politische Entscheidung getroffen worden ist, die ihre Existenz in Frage stellt. Da ist eine konstruktive Lösung gefragt. Sonst wird aus dem dualen ein Mono-Rundfunksystem mit nur einer öffentlich-rechtlichen Melodie.

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/warum-deutschland-jetzt-einen-nationalen-radioplan-braucht-15189665.html


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Hallo!

@pinguin
Stellen die Beträge, die bei den ör-Radios "abgezweigt" wurden, nicht auch eine einseitige Beihilfe zur Forcierung einer neuen Übertragungstechnik (DVB-T2 läßt grüßen) dar?

MfG
Michael


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c
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Die ÖRR machen mithilfe der Wohnungszwangsabgabe alles platt, was sich links und rechts von ihnen bewegt. Das ist kein Zufall. Die beiden Regierungsparteien bekommen so, was sie schon immer wollten: den perfekten Staatsfunk mit Meinungs- und Deutungsmonopol. Und das ganze verpackt als demokratisches und staatsfernes Institut. Als ob es keiner merkt.

Zum Glück ist jetzt Schluss damit.


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DAB+ ist schon länger tot.
Kämpferisch müsste ich sagen, "Long live FM"! :-)


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Stellen die Beträge, die bei den ör-Radios "abgezweigt" wurden, nicht auch eine einseitige Beihilfe zur Forcierung einer neuen Übertragungstechnik (DVB-T2 läßt grüßen) dar?
Eine Beihilfe sind eigentlich erst einmal gemäß gefestigter Rechtsprechung des EuGH alle finanziellen Mittel, die ein Unternehmen aufwenden müsste, aber nicht aufzuwenden braucht. Auch eine Steuerermäßigung, bspw. gilt da schon mal als Beihilfe, wenn sie nur einer Seite zugute kommt und nicht der ganzen Branche.

Seitens DVB-T hat es mehrere Entscheidungen des EuGH, die hier im Forum auch schon einmal thematisiert worden sind; da hatte u. a. die Kommission Deutschland verklagt, weil das Land Brandenburg die Einführung von DVB-T separat unterstützte, bzw. unterstützen wollte, was nicht als zulässig angesehen worden ist.

Es wäre unlogisch, wieso es bei DVB-T2 anders sein sollte?

Immerhin hat es das Kriterium "Technologieneutralität", wonach eine Beihilfe im Grunde nicht alleine für eine bestimmte Technologie vorgesehen sein darf.

Rechtssache C-544/09 P
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=DVB-T&docid=109621&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1529078#ctx1

Am linken Rand hat es in dem farblich hinterlegten Kästchen noch weitere Entscheidungen zu DVB-T und einige Klagen; insgesamt 3 Seiten.

Zu DVB-T2 hat es nichts.


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