Moin, Moin, hier der fiktive Fall von Person K. K erhielt eine Mitteilung, das das Konto Nr....... Ab sofort auf ihn geführt wird. Da seine Lebensgefähtin(im folgendem LG genannt) einen Schwerbehindertenausweis mit ,ich glaube, RF drin(stark sehbehindert). Bis 01.01.13 Zahlungsbefreit. Danach hat Freundin von K 5,85/Mon bezahlt.Der Blindenverein dem LG angehört, meint, nach einer inoffizielen Anfrage das sie(Blindenverein) sich schon darüber informiert haben und keine Chance sehen, dagegen vorzugehen.
Anfang 2014 kam Post für K und für LG.
"Herzlichen Glückwunsch (zu LG), sie brauchen nicht mehr zu zahlen und bekommen die gezahlten Beiträge zurück."
Für K. sah es nicht so gut aus. K soll rückwirkend den vollen Betrag zahlen. K hat fiktiv natürlich, mit Sachen hier aus dem Board, widersprochen. Es kamen die üblichen Bettelbriefe bis 01.04.15 erster Festsetzungsbescheid . Der Zweite am 24.09.15.
Dritter am 04.03.17, vierter am 04.04.16 Gegen die ersten 3 hat K Widerspruch eingereicht den 4.ten hat er übersehen, war mit Umzug beschäftigt..... Dann war erst mal Ruhe. Inzwischen hat K eine neue Wohnung, ist aber erst später eingezogen und hatte ca 1Jahr keine wirkliche Adresse, da sagen wir mal Streß mit LG und hat in der Zwischenzeit bei Freunden und Bekannten genächtigt, immer so kurz das eine Anmeldung nicht nötig ist. Netterweise hat LG in der Zwischenzeit in Ihrer neuen Wohnung die Post von K. entgegengenommen und ihm hin und wieder übergeben. K hat bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt, ohne in der Wohnung gemeldet(noch in der alten Wohnung gemeldet) zu sein. Natürlich kam Post vom BS. Nach einem Jahr hat K sich dann angemeldet in der neuen Wohnung der LG, weil, sagen wir mal, die Liebe dann doch stärker war. Am 29.05.2017 kam dann der Widerspruchsbescheid vom BS. Am 06.07.16 kam die erste Vollstreckungsankündigung von der Gemeinde vom neuen Wohnort(durch Nachsendeantrag der Post da gelandet.) Die Gemeinde hat mich unter einer Adresse angeschrieben, an der ich gar nicht gemeldet war. Und zwar "Rundfunkgebühren von 01.2013 - 12.2015 Unterschrieben war "Im Auftrag" Am 02.06.2017 kam die letzte Vollstreckungsankündigung mit farbig hervorgehoben Sätzen. Daraufhin hat K Klage vor dem VW Schleswig Klage erhoben. Am 24.07.2017 das gleiche Schreiben noch mal, mit dem handschriftlichen Vermerk" Der Ndr teilt mit das K Klage erhoben hat". Dummerweise hat K bei der formlosen Klageerhebung den Fehler gemacht, keine AdV mit reinzuschreiben. Danach hat K nichts mehr gehört bis zum 28.08.17, da wollte K Geld abholen, aber das Konto war gesperrt. Ach, bevor ich es vergesse, zeitnah hat K vielleicht eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen eine Steuererklärung zu machen. Obwohl er nicht verpflichtet ist, da Steuerklasse 1 und monatliche Steuerzahlungen.K hatte 2016 eine Steuererklärung für 4 Jahre rückwirkend gemacht, da K Zwischenzeitlich Lohnersatzleistungen und Krankengeld für etwas über ein Jahr erhalten hat. Könnte da ein Zusammenhang bestehen? Wäre ja Klasse wenn "die" sich absprechen und ein echtes Bedrohungspotenzial aufbauen.
Aber weiter im Ablauf:
K hat bei der Klageeinreichung beim VG Schleswig um einen Aufschub gebeten, der auch gewährt wurde(3 Monate) Die Klage ist am 13.06.17 eingegangen. Allerdings hat K den Brief falsch interpretiert(juristischer Laie) und den Zusatz "die angefochtenen Bescheide innerhalb einer Woche nachzureichen" auf das Einreichen der Klagebegründung(3 Monate später) bezogen. So das dann der Streitwert auf 5000,00 festgelegt wurde= 438,00 Gerichtskosten. was laut gesetz ja auch richtig ist(hier im Board zu lesen).
Jetzt denkt K die Klage für erledigt zu erklären, damit K nicht die Gerichtskosten und dann den Beitrag bezahlen muss.
Da das VG Schleswig(hat K hier gelesen) kaum von der bisherigen Strategie abweicht, die Klage abzuweisen bzw. alles für rechtens erklärt, denkt K keine Chance zu haben und bezahlen muss.
das nächste Problem ist das K evtl bis zum 14.09.17 die Gerichtskosten zahlen soll, aber ja nicht an sein Konto kommt. K hat schriftlich bei der Bank am montag einen Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto gestellt.
Also abschließend, was könnte man K noch raten um die Pfändung zu verhindern, was könnte man K noch raten um die Gerichtsgebühren zu senken? kann man K raten die Klage weiterlaufen zu lassen? Könnte K einen Eilrechtsschutzantrag stellen, der dann ja wieder kostenpflichtig wird.. Oder besser Aussetzung der Vollziehung nach $80 (4) VwGO? Das hat K auch schon in seinen Widersprüchen beantragt und es wurde abgelehnt. Leider hat K nicht so viel Geld und auch Einkommen das K den ganzen Weg durchschreiten könnte, das ja, aufgrund der Fehler die K gemacht haben könnte, auch exorbitant teuer würde. Und leider hat K auch nicht viel Zeit(50h Woche +2h Fahrweg jeden Tag) um sich intensiv mit der Materie zu befassen. Lohnt es sich den Klageweg weiter zu beschreiten, in der Hoffnung das der EUGH schnell eine Vorgabe verabschiedet?
Da der Verfasser darüber bald entscheiden sollte, da "die Kacke bei K am dampfen ist" was könnte K tun? Aufgeben, weiter machen? Der Verfasser hat sich heute extra Urlaub genommen, um das fiktive Problem zu schildern.
Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)