Es wird zu bedenken gegeben, daß die sog. "Zwangsanmeldungen" jene Vorgänge sein könnten, die LRA und Co. eigenmächtig als sog. "Direktanmeldung" durchgeführt haben.
Daß ein Einwohnermeldeamt von sich aus Daten an LRA, BS und Co. weitergeleitet haben könnte, wird bezweifelt. Sie haben es allerdings wohl unterlassen, einen Datenabruf durch LRA, BS und Co. zu unterbinden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;