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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid durch falschen Gläubiger?  (Gelesen 1789 mal)

J
  • Beiträge: 2
Hallo Liebes Forum,

Person A hat heute einen Vollstreckungsbescheid mit dem WDR Köln als Gläubiger im Briefkasten gehabt. In der Forderungsaufstellung wird der Rundfunkbeitrag von 02.14-07.14 und 08.14-04.15 angegeben.
Zu dem angegebenen Zeitraum hat Person A aber noch gar nicht in NRW gewohnt und damit kann der Gläubiger doch gar nicht der WDR Köln sein, oder? Kann die Forderung einfach von Land zu Land geschoben werden?

Abgesehen davon schein der Vollziehungsbeamte eine Schnarchnase zu sein und hat die Datumsfelder falsch ausgefüllt...demnach war er heute da und kommt vor 10 Tagen wieder um zu pfänden  :o

Viel Grüße, JM


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Laut RBStV §10 (5) könnte eine Forderung in Land A später in Land B durch eine andere (am neuen Wohnort "zuständige") LRA verfolgt werden.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
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