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Autor Thema: Nachzahlung nach Umzug  (Gelesen 1204 mal)

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Nachzahlung nach Umzug
Autor: 11. August 2017, 14:19
Guten Tag,

man stelle sich folgende Situation vor:

Person A ist im Juli 2015 in die ERSTE eigene Wohnung gezogen und hat trotz regulärer Ummeldung nie Post vom Beitragsservice erhalten. Nun hat Person A vor, eine neue Wohnung mit Person B zu ziehen, die ebenfalls noch nie beim Beitragsservice registriert war (allerdings auch nicht registriert sein musste...). Wäre damit zu rechnen, dass Person A bei dem Umzug eine Nachforderung der Beiträge erhält? 

Weiterhin würden in dem Mehrfamilienhaus, in dem Person A zurzeit wohnt, die Personen C und D wohnen, die den Rundfunkbeitrag zahlen. Könnte Person A deren Beitragsnummer verwenden?


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