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Autor Thema: BGH Entscheidung für den Bayerischen Rundfunk I ZR 45/16  (Gelesen 1497 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Urteil des I. Zivilsenats vom 2.3.2017 - I ZR 45/16 -
Zitat
Auf  die  Revision  des  Klägers  wird  unter  Zurückweisung der  Anschlussrevision  des  Beklagten  das  Urteil  des Oberlandesgerichts München
-
29. Zivilsenat
-
vom 26.  November  2015
im  Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Im  Umfang  der  Aufhebung  wird  auf  die  Anschlussberufung  des  Klägers das Urteil des Landgerichts München I - 33. Zivilkammer
- vom 5.Mai  2015  abgeändert,  soweit  zum  Nachteil  des  Klägers  erkannt worden ist, und insoweit wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Kläger gegenüber dem Beklagten nicht verpflichtet ist, mit diesem über die Aufstellung gemeinsamer  Vergütungsregeln  nach  § 36  UrhG  über  Eigenproduktionen  und/oder  Auftragsproduktionen  und/oder  Koproduktionen und/oder Lizenzproduktionen zu verhandeln.
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=564&pos=7


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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