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Autor Thema: Letzte Vollstreckungsankün. -> nun Ablehnung von Verwaltungsgericht (Erinnerung)  (Gelesen 4392 mal)

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Werdegang

- Person A erreichten irgendwann typische Beitragsservice Bettelbriefe. Er reagierte nicht sondern erst damals Mitte 2015 auf einen Festsetzungsbescheid.

- Wie hier empfohlen sah das Schreiben dannaus, jedoch widersprach der Beitragsservice mit seinen 08/15 Standartantworten

- Person A fand das alles zu Blöd und ab diesem Zeitpunkt erreichte Person A kein Brief mehr vom Beitragsservice.

- Mitte 2016 fand Person A eine Letzte Vollstreckungsankündigung (Rotes Papier) in seinem Briefkasten (Bild01)



- Person A gab Persönlich ein ähnliches Dokument "1. Hilfe-gegen-gez-vollstrecker"(kann man googlen) beim Vollstreckungsbeamten A ab
(dieser wirkte zu dem Zeitpunkt noch recht verdutzt und wusste nicht so Recht was er nun machen solle, Er gab es der Rechtspflegerin)

- Person A gab Persönlich ein ähnliches Dokument (Bild02) beim Amtsgericht A ab
 


- Vollstreckungsbeamter A meldete sich seit dem nicht mehr und das Amtsgericht A anwortete nochmal mit diesen Schreiben...(Bild03,04)



- Es herrschte erstmal bis zum Jahre 2017 Ruhe. Zwischenzeitlich ist man auch in eine andere Wohnung gezogen.

- Am 17.01.2017 erhielt man dann vom Vollstreckungsbeamten A wieder einen Roten Zettel in den Briefkasten gesteckt (Bild05)



- Person A gab Persönlich ein ähnliches Dokument "1. Hilfe-gegen-gez-vollstrecker"(kann man googlen) beim Vollstreckungsbeamten A ab
(Aufeinmal war er Selbstsicher drauf eingestellt und zitierte aus der Bibel, die Wohl ARD ZDF Deutschlandradio als Information an alle Vollstreckungsbeamten geschickt hatte. In diesem Mehrere Seite langen Schreiben sind Punkte aufgeführt, warum sich die Vollstreckungsbeamten so verhalten dürfen. Mehrere wichtige Passagen wurden in dem Rundschreiben sogar markiert.)
- Gnädigerweise erhielt Person A bis zum 15.2. gedenkzeit und sollte sich dann melden und erhielt kurz darauf noch einen neuen Brief vom Kollegen.(Bild06)



- Person A versendete per Einschreiben ein ähnliches Dokument (Bild02) an das zuständige Verwaltungsgericht.
 


- Nach einer obligatorischen Empfangsbestätigung erhielt nun Person A, vom Verwaltungsgericht A folgende Beschlüsse. (Bild07 - Bild12)



Person A wurde damals Zwangsangemeldet, hat nicht viel Geld zur Verfügung (immer nur ca. 1500€ auf dem Konto, nicht erspart) bekommt deshalb Aufstockung vom Jobcenter schon seit Jahren (hatte aber kein Beitragsbefreiungszettelchen abgegeben, Er hat ein Kleinkind zu Versorgen auf das er grade Aufpasst und die Frau geht einer Niederiglohnjob nach. Das alte Auto mussten sie grade verkaufen, da sie sich Reperatur und Tüv nichtmehr Leisten konnten.

Person A empfindet diesen ganzen Beitragsservice als unzumutbar und ist ein Gegner davon. Er hatte auch bis vor einem halben Jahr noch keinen Fernseher, wie sogar das Jobcenter festgestellt hatte. Was könnte Person A nun tun? Er sollte sich ja bis Morgen 15.02 melden. Er ist ein wenig ratlos und verzweifelt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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