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Autor Thema: Antrag auf Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt (Frist verpasst?)  (Gelesen 6087 mal)

R
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Edit "Bürger" - bitte beachten:
Verfassungsbeschwerde zwischenzeitlich mit offiiziellem Verfahrenszeichen versehen und augenscheinlich nicht mehr "abgelehnt". Siehe Hinweis weiter unten im Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23430.msg150371.html#msg150371

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Nachdem der Berufungsantrag vom Bayerischen Verwaltunsgerichtshof mit Datum 02.05.17 abgelehnt wurde, hat Person R zusammen mit seinem RA einen Antrag auf Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet. Wie RAe das so machen, zögerte auch sein RA die Absendung bis auf den letzten Drücker raus, d.h. seine Frist war ja der 02.06.17 und er sendete am 01.06.17 den Schriftsatz per Post ab, vorab faxte er noch die Begründung zur Sicherheit.

Nun kommt die Ablehnung, kurzum: Das Fax sei angekommen, aber die Beschwerde sei damit nicht substantiiert genug vorgetragen, denn es fehlen die Anlagen, insbesondere die Ablehnung des Berufungsantrages (der hatte glaubt R 30 Seiten, den hat er natürlich nicht mit-gefaxt). In der Postsendung war das dann alles dabei, aber diese kam leider erst am 03.06.17 an und ist nicht mehr fristgerecht eingegangen.

Daher wird der Antrag abgelehnt.
Der RA hat sofort einen Schriftsatz hingeschickt, dass die Post sehr wohl rechtzeitig abgesendet wurde (aber wir wissen ja alle, dass definitiv der Eingang bei Gericht zählt und sonst nix) und dass auch sehr wohl die Faxbegründung schon substantiiert genug ist, denn R greift ja nicht nur das Urteil des BayGH an, sondern die Verletzung seiner Grundrechte und das wurde darin auch hinlänglich ausgeführt.
Von diesem Schriftsatz versprechen wir uns beide nun aber nicht allzu viel.

Person R ist jetzt erst einmal recht ratlos.
Der aktuelle Streitwert in dem Verfahren sind ja erst 150 € oder so, für die bekommt R sicherlich demnächst einen FS-Bescheid mit Vollstreckungsandrohung. Für die restlichen 800, die seitdem aufgelaufen sind, wird R wohl auch einen FS-Bescheid kriegen und mit dem kann R jetzt von vorne anfangen mit Widerspruch, Klage in 1. Instanz... blabla. Und in der Zwischenzeit gibts ja keine Aussetzung der Vollstreckung mehr!

Person R ist jetzt grad ziemlich am Boden - und hofft, R krieg von euch jetzt ein paar Tipps oder Anregungen, was R jetzt noch tun könnte.

...und dabei hat Person R ein sooo tolles Aktenzeichen, nämlich AR 3666/17  :o


Edit "DumbTV":
Thema präzisiert


Edit "Bürger" - bitte beachten:
Verfassungsbeschwerde zwischenzeitlich mit offiiziellem Verfahrenszeichen versehen und augenscheinlich nicht mehr "abgelehnt". Siehe Hinweis weiter unten im Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23430.msg150371.html#msg150371


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Was mir dazu als erstes einfällt, ist, dass der Anwalt dafür haftbar ist, er ist für Fristversäumnisse verantwortlich:
https://www.recht-freundlich.de/anwaltshaftung/anwalt-frist-verpasst

Es ist davon auszugehen, dass er alles mögliche versucht, dass die Frist als eingehalten gilt, weil das Fax rechtzeitig angekommen ist. Dafür darf natürlich nichts berechnet werden.

Wie aber der Schadensersatz bei Nichterfolg ausfallen könnte, muss mit einem anderen Anwalt geklärt werden.


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Sollte dieser erste Anlauf nicht zum Erfolg führen, kann evtl. nach dem nächsten Festsetzungs- oder Widerspruchsbescheid ein erneuter Anlauf genommen werden.

Die Verfassungsbeschwerde liegt ja nun fertig in der Schublade...  >:D

Siehe:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Ergänzung:

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg150087.html#msg150087
Juhuu, ich hab jetzt auch ein AZ, nämlich: 1 BvR 1388/17  ;D


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Ohne mich intensiver mit dem Fall des Ausgangspostings beschäftigt zu haben, rate ich zur Lektüre von:

Haufe, 17.11.2011
Wiedereinsetzung
Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz - Chancen und Risiken
Gründe dafür, fristwahrende Schriftsätze wie die Einlegung eines Rechtsmittels erst kurz vor Fristablauf zu faxen, gibt es viele: Arbeitsüberlastung, Krankheit etc. Nicht zuletzt kommen Mandanten oft erst kurz vor „Toresschluss“ in die Kanzlei. Doch wenn der Anspruch wegen drohendem Fristende "auf Messer's Schneide" steht, darf wirklich nichts schief gehen. Rechtsprechung und Tipps zum optimalen Faxeinsatz im Endspurt.

weiterlesen unter
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/heisse-sache-fristwahrung-per-fax-chancen-und-risiken_222_79488.html


Edit "Bürger":
Link-Infos ergänzt. Bitte immer die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Inhalts und Datumsangaben mit angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Ja, Wiedereinsetzung hat er ja beantragt, der Anwalt. Jetzt habe ich wenigstens ein richtiges Aktenzeichen, nämlich 1BvR 1388/17. Das ist schon mal besser als dieses AR... auch wenn es 3666/17 hieß und mir eigentlich mein Teufel dabei hätte beistehen müssen, nä  ;)

Wie dem auch sei, ich ärgerte mich schwarz und wartete regelrecht drauf, dass der BR sich mit Vollstreckung meldete...

Am 06.07.17 fand ich einen Brief von der GEZ im Briefkasten: da ist es ja! Ich machte es auf: Es war ein neuer Festsetzungsbescheid und zwar setzen die da seltsamerweise für 01.2015 bis 03.2015 weitere 61,94 € inkl. 8 € Säumniszuschlag an. Warum denn nicht gleich die ganze Summe? Sind doch mittlerweile sicherlich über 1000 €...? Ist das wohl so ne kleine Spritze? Wollen die gucken, wie ich reagier? Da sie ja vom VerfG über eingehende VBs nicht informiert sind, wissen sie ja nicht, woran sie sind und tasten sich da vor, hä?
Ich fing an, einen Widerspruch aufzusetzen und schrieb, dass ich ja immerhin eine Verfassungsbeschwerde laufen hab... (bin noch nicht fertig mit dem Widerspruch. Da ich ihn handschriftlich schreibe, damit die auch was zu lesen haben, bin ich erst bis Seite 10 gekommen, das ist grad mal die Hälfte  >:D)

Am Freitagfrüh stand ich auf und sah mir den donnerstags erhaltenen FS-Bescheid nochmal an: "Warum soll ich da eigentlich erst dämlich WS schreiben? Ich könnt doch gleich in die Klage gehen...?" dachte ich und beschwingt von dem Gedanken fiel mir noch was viel Besseres ein: Da ja auf dem Verwaltungsweg eh kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, leg ich doch einfach gleich wieder Verfassungsbeschwerde ein - gegen den Festsetzungsbescheid ... also gegen das Rundfunkabgabegesetz in Gestalt dieses Festsetzungsbescheides. Der ist ja ein hoheitlicher Akt und lt. § 93 Abs. 3 BVerfGG kann man ja gegen hoheitliche Akte VB einlegen  ;D.

Also knöpfte ich mir die VB von meinem Anwalt vor, formulierte sie ein bisschen um, damit das auch auf meinem Mist gewachsen ist und es keine copyright-Beschwerden geben kann  8). Damit hatte ich ja die obergeile Steilvorlage. Mein Geschreibsel habe ich natürlich mit allen Anlagen versehen und sämtlichen Krempel mitgeschickt, auch die Vor-Urteile vom alten Verfahren, auf das ich mich berufe, weil nachdem ich ja nun schon im 1. Verwaltungsdurchlauf nur negative Bescheide erhalten hab, ist der Rechtsweg ausgeschöpft, weil auch in der 2. Runde nur negative Urteile/Bescheide fest erwartet werden müssen.

Soeben habe ich meine "eigene", also meine ZWEITE Verfassungsbeschwerde zur Post gegeben - schön in der Frist, denn ich hätte ja noch 3 Wochen Zeit.

Für den Fall, dass die jetzt aus irgendeinem Grund meine 2. VB ablehnen und auf den Instanzenweg verweisen, schreib ich jetzt gleich noch einmal eine Verwaltungsklage und schick die ans VerwG, 1. Instanz. Das wird wohl ne Woche dauern. Vielleicht hab ich bis dort hin schon Bescheid über meine 2. VB vom VerfG? Wenn sie meine 2. VB angenommen haben, dann schick ich meine Verw-Klage gar nicht erst weg, wenn sie die VB nicht annehmen, dann schick ich die Verw-Klage fort, 3 Tage vor Fristablauf.

Und meinen handschriftlichen Widerspruch an den BR schick ich auch gleich noch hinterher, damit die auch wissen, woher der Wind weht, haha!

Boah, mittlerweile bin ich richtig froh über diesen neuen Festsetzungsbescheid: es hätt mir ja kaum was Besseres passieren können! :D


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Was Seltsames passierte dabei, nämlich schickte ich meine 2. Verfassungsbeschwerde per Einwurfeinschreiben am 11.07.17 weg. Gleich am nächsten Tag kontrollierte ich mit der Sendungsnummer den Status, es hieß: "befindet sich in der Zustellung". Auch am 13.07.17 befand es sich immer noch in der Zustellung. Am 14. befand es sich immer noch in der Zustellung und ich überlegte schon, wann ich nen Tag Urlaub nehmen könnte, um einen neuen Ausdruck meiner Verfassungsbeschwerde persönlich nach Karlsruhe zu fahren  >:(. Am Samstag, dem 15.07.17 stand dann endlich dort: "Die Sendung wurde am 14.07.17 ausgeliefert." Erst am 14.07.??? Nach sage und schreibe ganzen drei Tagen?! Ich klickte gleich auf den Zustellungsbeleg und druckte ihn mir aus: Da stand eine Unterschrift und ganz eindeutig ein Datum daneben, nämlich der 12.07.17.

Das find ich jetzt RICHTIG seltsam!   :-\
Zum Glück hatte ich ja noch reichlich Zeit mit meiner Frist,

Na, wie dem auch sei: Ich schrieb gleich meine Verwaltungsklage und die hab ich heute per Einschreiben weggeschickt. Immer noch 2 Wochen vor Fristablauf. Da bin ich mal gespannt, wann die zugestellt wird...?


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...und grad eben komm ich heim, ist ein Brief im Briefkasten aus Karlsruhe: meine neue VB hat das Aktenzeichen  1 BvR 1513/17  ;D

Jetzt läuft es wieder rund, kein Getue mit AR-Aktenzeichen, kein Gemecker, dass was fehlt, keine Frist verpasst ... ich bin wieder im Flow! Herzlichen Glückwunsch, @BR, hier bin ich wieder!  >:D

Also hier noch mal mein Wording:

Zitat
Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG, §§ 13 Nr. 8 a, 90, 93 Abs. 1 + 3 BVerfGG zulässig.
Die Beschwerdeführerin erhebt gegen den Festsetzungsbescheid vom xxx.2017 direkt Verfassungsbeschwerde, da gegen die vorangegangenen Festsetzungsbescheide vom xxx.2013 und xxx.2015 bereits alle Rechtsmittel erfolglos eingelegt worden waren (§ 152 Abs. 1 VwGO) und der Rechtsweg dort erschöpft war. Eine von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Erkenntnis ist bei der weiteren Beschreitung des Rechtsweges über VG, OVG und BVerwG nicht zu erwarten, es muss mit der Abweisung der weiteren Klagen vor den Verwaltungsgerichten fest gerechnet werden. Dies begründet hier den direkten Weg der Verfassungsbeschwerde gegen den Festsetzungsbescheid vom xxx.2017.


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...
Na, wie dem auch sei: Ich schrieb gleich meine Verwaltungsklage und die hab ich heute per Einschreiben weggeschickt. Immer noch 2 Wochen vor Fristablauf. Da bin ich mal gespannt, wann die zugestellt wird...?

Also parallel zur Verfassungsbeschwerde Klage beim VG? Ist das wirklich notwendig?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Einfach nicht zahlen.

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Also parallel zur Verfassungsbeschwerde Klage beim VG? Ist das wirklich notwendig?
ABM für Richter?


Edit "Bürger":
Da das Thread-Thema
Antrag auf Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt (Frist verpasst?)
eigentlich abgeschlossen ist und die jetzige Diskussion davon auch abdriftet, bleibt der Thread vorerst geschlossen.
Dass Verfassungsbeschwerde allein augenscheinlich nicht als Rechtsmittel gegen Bescheide und Vollstreckung ausreicht und daher parallel eine "normale" Klage erforderlich zu sein scheint, wird bereits andernorts diskutiert - siehe u.a. unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg147255.html#msg147255
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2017, 16:04 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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