Hallo Südschwalbe,
hier ein Link zu Wikipedia zum Thema 'Aufschiebende Wirkung'
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung, aber dazu steht auch einiges hier im Forum.
Ein Freund von mir hat auch einen Festsetzungsbescheid erhalten, obwohl er vor einiger Zeit erst eine mündliche Verhandlung hatte. Inwieweit diese Maßnahme als Einschüchterung zu deuten ist, dass muss der Freund erst selbst in Erfahrung bringen. Auf jeden Fall ist fristgerecht ein Widerspruch fällig!
Viel Erfolg
ReinSprung
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)