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Autor Thema: Beiträge, Gegenüberstellung zu Feuerwehrabgabe, Insolvenzbeiträge u.a.  (Gelesen 11528 mal)

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  • Beiträge: 1.456
Vielen Dank an "Bürger".

Interessant wäre es noch anzumerken, ob die Beiträge zurückbezahlt wurden oder nicht.

Im Falle der 'Feuerwehrabgabe' und der 'Rückmeldegebühren Unis Berlin' wurden meines Wissens die verfassungswidrigen Beiträge nicht zurückbezahlt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2018, 00:20 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

Z
  • Beiträge: 1.563
Die Rückmeldegebühren der Berliner Universitäten wurden auf Antrag zurückerstattet.
Da zwischen erstmaliger Zahlung und Urteil gefühlte zehn Jahre vergangen sind, dürften nur wenige ehemalige Studenten davon was mitbekommen haben und einen Antrag auf Erstattung gestellt haben, letztendlich blieb das übrige Geld dann bei den Unis und Ansprüche dürften nach BGB inzwischen verjährt sein.


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