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Autor Thema: Warum gibt es kein „Pay-per-view“-System beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?  (Gelesen 2903 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Warum gibt es kein „Pay-per-view“-System beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Ein kurzer Ausflug nach 2010. Man(n) Frau beachte, das war vor 7 (sieben) Jahren.

Die Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR über die Frage eines Zuhörers:

Die Antwort ist faszinierend …

Weiterlesen und oder weiterhören …

Zitat
von Hermann Eicher am 18.11.2010, 1 Kommentar

Dann würde man nur für das bezahlen, was man tatsächlich nutzt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk baut aber genau auf dem Gegenmodell auf. Denn würde man nur noch das bezahlen, was man nutzt, würde man dieses Gesamtangebot, das zum Beispiel der SWR, aber auch die anderen Landesrundfunkanstalten erbringen, nicht mehr machen können.
Die Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Am besten kann man das vielleicht an unserer „Hörfunkflotte“ von SWR1 bis SWR4 zeigen. Da gibt es eben Neigungen, und die SWR2-Hörer sind nicht unbedingt die SWR3-Hörer und umgekehrt. Würde man nur noch das finanzieren, was tatsächlich genutzt wird, könnte man Minderheitenprogramm nicht mehr bedienen. Auch SWR2 ist nun mal ein Programm, das von 300.000 Hörern am Tag gehört wird. Die reichen aber nicht aus, um dieses Gesamtangebot zu finanzieren.

Achtung dieser Link führt zu SWR/ARD … >:D ::) 8)

Quelle: 1000 Antworten SWR2.de
https://www.swr.de/blog/1000antworten/antwort/7858/warum-gibt-es-kein-pay-per-view-system-beim-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk

Audio:
http://mp3-download.swr.de/swr2/impuls/1000-antworten/1000antworten_rundfunkgebuehren_20101117_pay-per-view.6444m.mp3
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

K
  • Beiträge: 2.246
Moin moin,

da finden sich noch mehr "tolle" Sachen  >:D


Zitat
Frage: Was bedeutet „Haushaltsgebühr“ und warum wurde die Änderung des Rundfunkgebührenmodells nötig?

Antwort: von Hermann Eicher am 18.11.2010, 1 Kommentar

Unser heutiges Rundfunkgebührenmodell ist geräteabhängig ausgestaltet. Es stammt aus der Zeit, als man noch wusste „das ist ein Radio“, „das ist ein Fernseher“. Zwischenzeitlich hat eine rasante technische Entwicklung eingesetzt. Das hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber im Gesetz schon von „neuartigen“ und „herkömmlichen“ Geräten spricht. Mit diesen Begrifflichkeiten kommt man heute nicht mehr hin. Ein Beispiel: Wenn man Rundfunk empfängt über ein Handy hat es nach dem Gesetz verschiedene Rechtsfolgen, ob man das mit über UKW oder über neue Technologien wie UMTS tut. Das ist aber ganz schwer festzustellen.

Darum hat sich der Gesetzgeber entschieden, das System erheblich zu vereinfachen. Die neue Regel lautet: Eine Wohnung, ein Beitrag. – Eine Betriebsstätte, gestaffelt nach Mitarbeitern, ein Drittel, ein Beitrag oder mehr, je nach Betriebsgröße.  Und die ganze Fragerei – Wer wohnt noch bei Ihnen? Hat der Sohn schon eigenes Einkommen? Hat er eigene Geräte? – hat ein Ende.
Den GEZ-Mitarbeitern wurde immer vorgeworfen, dass sie schnüffeln. Das System soll nun erheblich einfacher, verständlicher und zeitgemäßer werden.
Quelle: https://www.swr.de/blog/1000antworten/antwort/7816/haushaltsgebeuhr-warum-wurde-aenderung-des-rundfunkgebuehrenmodells-noetig/

Klar. oder doch nicht!?  8) :o |-


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Und die ganze Fragerei – Wer wohnt noch bei Ihnen? Hat der Sohn schon eigenes Einkommen? Hat er eigene Geräte? – hat ein Ende.
Das mit dem Ende stimmt natürlich nur für aufgeführte Fragen. Jetzt gibt es andere oder gleich verschiedene Aussagesätze. Ein Beispiel dürfte dabei sein ob bereits bezahlt wird oder eine Anmeldung notwendig ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2017, 16:25 von Bürger«

  • Beiträge: 691
Ein "Pay-per-view"-System wird es nicht geben, weil dann herauskommen würde, dass nur wenige Menschen die örR-Programme nutzen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mit aller Macht verhindern, dass die Nutzung seiner Angebote nachvollziehbar wird. Nur so kann er weiterhin behaupten, dass alle Einwohner beitragspflichtige Nutzer des örR wären.

Es gibt bereits Statistiken, die die Zuschauerverteilung beim Fernsehkonsumenten über die verschiedenen Sender zeigen, siehe hier:

KEK: Zuschaueranteile 2016 in Prozent

Darin ist gut zu sehen, dass der Zuschaueranteil der ör-TV-Programme an der gesamten Nutzung weniger als 50% betrug.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2017, 16:07 von Mork vom Ork«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Und die ganze Fragerei – Wer wohnt noch bei Ihnen? Hat der Sohn schon eigenes Einkommen? Hat er eigene Geräte? – hat ein Ende.

Diese Frage wurde nie gestellt. Es wurde aber behauptet, dass der Filius mit eigenem Einkommen zahlen müsste. Das war schon immer falsch, denn Anknüpfungspunkt war der Gerätebesitz. Kein Gerät, keine Gebühr. Dass im Zimmer der Kinder ein Radio oder sogar ein Fernseher stand, spielte keine Rolle, denn es musste ja nicht sein Eigentum sein. Kurz: die Werbung der GEZ, die das behauptete, war reiner Deppenfang, sonst nichts.

Frage:
Wieso wurde im November 2010 so getan, als ob das System bereits auf Wohnungsbeitrag umgestellt wäre? Siehe Zitat oben.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2017, 16:27 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Wieso wurde im November 2010 so getan, als ob das System bereits auf Wohnungsbeitrag umgestellt wäre? Siehe Zitat oben.

Man(n) Frau könnte meinen, dass eine fiktive Person (drboe liest das zwar nicht gerne) die Seite mit 1000 Antworten von SWR2 als eine riesengroße „Fake-Veranstaltung“ betrachtet. Dann spielen auch „falsche Datumangaben“ keine nennenswerte Rolle mehr.
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 >:D


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in andere Nebenaspekte abdriften, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Warum gibt es kein „Pay-per-view“-System beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2017, 16:29 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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