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  • Verhandlungen, VG Karlsruhe, Mo. 10.07.17, ab 9 Uhr: 10. Juli 2017

Autor Thema: Verhandlungen, VG Karlsruhe, Mo. 10.07.17, ab 9 Uhr  (Gelesen 2723 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Edit karlsruhe: Siehe Änderungen im Beginn nächster Beitrag

Verhandlungen

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Montag, 10.07.17

ab 9.30 Uhr


Nördliche Hildapromenade 1

76133 Karlsruhe

Erdgeschoss, Sitzungssaal 1

Vorläufige Übersicht vor einem Einzelrichter/Berichterstatter, 2. Kammer

1. Verhandlung: 9.30 Uhr

2. Verhandlung: 10.15 Uhr

3. Verhandlung: 10.45 Uhr

4. Verhandlung: 11.15 Uhr

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Karlsruhe/@49.0128105,8.3842744,15z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0xc3f46ab90c6f5f41?sa=X&ved=0ahUKEwjz9cKc7cbSAhVMSZoKHSM4CPIQ_BIIaTAN


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 05:23 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.191
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
10.07. Montag im Sitzungssaal 1,  Erdgeschoss, Nördliche Hildapromenade 1
 
5 Verhandlungen:
 
10.15 Uhr
10.45 Uhr
11.15 Uhr
12.45 Uhr
13.30 Uhr

Was auffällt, die Verhandlungszeit wurde von 45 Minuten auf 30 Minuten reduziert.
Hinweis: Nicht von der Zeitplanung des Gerichtes verunsichern lassen, man hat Recht auf Gehör ohne Zeitbegrenzung. Wenn nötig kann eine Verhandlung auch mehrere Stunden dauern.

Übrigens, auch wenn die Türe zum Sitzungssaal geschlossen ist, darf jeder zu jeder Zeit die Türe öffnen und als Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen.

um zahlreiches Erscheinen wird gebeten! 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 05:23 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Protokoll und Unterschrift der teilnehmenden Mitstreiter
nicht vergessen. Am besten schon vorbereiten und in den
Pausen jeweils unterschreiben lassen. 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 05:23 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.191
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Also wenn ich richtig gezählt habe sind es insgesamt 7 Verhandlungen, es wurden zwei Termine ergänzt und die erste Verhandlung beginnt bereits um 9:00 Uhr!
Wer bringt eigentlich Kaffee und Kuchen mit...und den Sekt für die AFTER-VERHANDLUNG-PARTY?
Aber die Wettervorhersage am Montag bringt leider Gewitter  :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 05:24 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.191
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
KARLSRUHER GERICHTSREPORT VOM 10.07.2017

Der heutige Gerichtstag klang vielversprechend zu werden. Insgesamt 7 Verhandlungen zum Thema Rundfunkbeitrag, davon drei Verhandlungen mit der Unterstützung eines Anwalts. Die erste Verhandlung sollte um 9 Uhr starten und der Tag mit der letzten Verhandlung um 13.30 Uhr enden.

Die erste Mitstreiterin und erste Mitstreiter versammelten sich bereits vor 9 Uhr im Gerichtsgebäude. Als sich alle Zuschauer um 9 Uhr im alt ehrwürdigen und nostalgischen Sitzungssaal 1 einfanden begann das große Warten.
Bereits um 9.10 Uhr war klar, dass der Kläger mit Rechtsanwalt abgesagt hat, dasselbe Spiel ergab sich leider auch um 9.30 Uhr.  Im Gericht fand sich wohl kein Verantwortlicher, der die Verhandlungspläne aktualisiert, man hat wohl viel zu tun.
So haben wir die Zeit sinnvoll genutzt und sind die wichtigen Punkte der Verhandlungsthemen durchgegangen.

Um 10.15 Uhr war es dann soweit, die Richterin eröffnete als Einzelrichterin die erste Verhandlung des Tages.
Richterin hat die Anwesenheit der Beteiligten geprüft. Für den SWR war ein uns bekannter Vertreter wieder am Start. Überraschend die erste Frage der Richterin an den Vertreter, ob ein anderer auch bekannter Vertreter nicht mehr käme. Dieser erwiderte, nein Herr D. wäre wohl nicht mehr beim SWR. Dies ist für mich sehr überraschend und wird noch von mir geprüft werden. Vielleicht hat schon jemand in den letzten Tagen Anträge oder Fragen an Herrn D. gesendet, gibt es schon antworten?
Sind das die ersten Verschleißerscheinungen oder Sparmaßnahmen beim SWR, dass man jetzt nur noch Referendare schickt?
Scheinbar war der Richterin der aktuelle Vertreter nicht bekannt, weshalb sie auch nach seiner „Stellung und Funktion“ des  beim SWR erfragte. Dieser antwortete, er sei lediglich Referendar.
Wer meine Verhandlung kennt, kann sich vorstellen, dass in diesem Augenblick bei mir alle Alarmglocken geläutet haben.
Ein Vertreter einer „Behörde“, der der Richterin nicht bekannt ist, da stellt sich bei mir sofort die Frage nach der Prozess- oder auch Generalvollmacht des Vertreters des SWR, die dem Gericht vorliegen bzw. bekannt sein müsste.
In meiner Verhandlung ist der Vertreter lediglich mit einer „Untervollmacht“ aufgetreten, gegen diese habe ich Beschwerde eingelegt, weil sie nur von einer Person unterschrieben werden darf, die als Person in einer Generalvollmacht eingetragen sein muss. Aber eine Generalvollmacht wurde mir, auch auf Bitten, bis heute nicht vorgelegt.
Leider hat der Kläger, keine Einsicht in die Prozessvollmacht oder eine Kopie der Vollmacht für den Vertreter gefordert.
Sicher dürfen Vollmachten auch nachgereicht werden, aber sie MÜSSEN dem Gericht vorliegen. Konsequenzen einer fehlenden Vollmacht auf die Verhandlung und das Verfahren sollte eine der nächsten Fragen an die Richter sein.
Der Kläger nimmt Stellung zu seiner Klagebegründung. Unter anderem sieht der Kläger keinen Bezug  des Rundfunkbeitrages zum Anknüpfungspunkt Wohnung, auch und auf Grund der wachsenden Mobilität des Bürgers, und hält einen geräteabhängigen Beitrag für gerechter.
Der SWR-Vertreter argumentiert, dann müsste für jedes mögliche Empfangsgerät ein Beitrag bezahlt werden, was den Rundfunkbeitrag deutlich erhöhen würde.
Die Argumentation des SWR-Vertreters ist nicht ganz schlüssig, und eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages unbegründet. Im Gegenteil, wenn auf jedes Empfangsgerät ein Beitrag anfällt, kann jeder Bürger selbst bestimmen, ob er ein Empfangsgerät besitzen möchte oder nicht. Kein Empfangsgerät bedeutet, es muss kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden.
Der Kläger hat leider keinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO gestellt. Dieser kann übrigens auch noch nach der mündlichen Verhandlung gestellt werden.

In der zweiten Verhandlung war ich überrascht den Kläger in Begleitung eines relativ bekannten Rechtsanwalts zu sehen. Der Rechtsanwalt hatte Ende letzten Jahres selbst einen persönlichen Termin zur mündlichen Verhandlung wegen Rundfunkbeitrag. Dieser Termin wurde leider abgesagt, und meines Wissens nicht nachgeholt. Wir hatten uns zum damaligen Zeitpunkt erhofft mit dem Rechtsanwalt in Kontakt zu kommen, leider hatten wir damals keinen Erfolg.
Der Kläger hat seine Stellungnahme zum Rundfunkbeitrag und seine Zwangsanmeldung abgegeben.
Vom Rechtsanwalt sind laut Internet  raffinierte Verhandlungsauftritte und Argumente bekannt, leider wurden heute auch in dieser zweiten Verhandlung kaum Fragen  an die Richterin oder Anträge gestellt. Von einem Anwalt haben wir mehr erhofft, aber bisher waren die Anwälte abwesend, unvorbereitet oder passiv nichts sagend…schade. Trotzdem plädiert der Rechtsanwalt für weitere Klagen, kann aber keine weiteren Rechtsmittel anwenden.
 
In der dritten Verhandlung durfte der nächste Kläger "Dopser" sein Recht auf Gehör nutzen und hat es bis auf die letzte Minute durchgezogen. Sein Anliegen bezog sich vorwiegend auf den vom Beitragsservice ausgestellten Widerspruchsbescheid, die nicht gegebene Staatsferne, die mediale oder mediative Gewalt, die Rundfunkgebühren im europäischen Ausland und die Doppelbelastung Wohnung und Betriebsstätte.
Dopser hat seine ergänzenden Unterlagen zur mündlichen Verhandlung dem Gericht und dem Vertreter des SWR, sowie beiden seinen Antrag auf Aussetzung § 94 VwGO übergeben.

Nach einer Stärkung im nahegelegenen Cafe waren wir auf die nächste Verhandlung gespannt, die, aber wie konnte es auch anders sein, leider wurde auch diese abgesagt.

Alles in allem war es aber ein schöner, gemeinsamer und interessanter Vormittag. Die Richterin hatte es relativ einfach, sie war sehr interessiert an einigen persönlichen Themen der Kläger und ließ jeden solange reden, wie er es notwendig fand. Es gab kein Drängen, keine "dummen Sprüche", alles in allem "faire" Verhandlungen, wie man es von einem Gericht erwarten darf.

Leider hat kein Kläger die Richterin mit wichtigen Rechtsfragen gefordert.
 
Danke an alle, die an den Verhandlungen teilnehmen konnten oder mit ihren Gedanken dabei waren.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es überaus wichtig ist, wenn  viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter als Zuschauer bei Gericht erscheinen. Nicht nur um Präsenz zu zeigen, sondern auch zu lernen  und um wichtige Informationen zu bekommen.
 
Es ist anGerichtet!!! 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 17:29 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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