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Autor Thema: Klage- und Antragbegründung  (Gelesen 7609 mal)

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Re: Klage- und Antragbegründung
#15: 16. November 2016, 08:31
Person B erhielt zur Antragsbegründung wegen des Eilcharakters des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens Antwort (s. Anhänge).

Person B ist sich nun unsicher, ob eine Abgabe einer Erledigungserklärung für dieses Verfahren anzuraten sei. Sie hat unterdessen erfahren, dass davon abhängig auch Kosten für das Verfahren anfallen, die bei einem Streitwert von 5000€ entweder 17,50€ bzw. im Falle einer richterlichen Entscheidung in der Sache ca. 52€ betragen werden.

Kann da jmd. einen Rat geben?


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Re: Klage- und Antragbegründung
#16: 16. November 2016, 23:50
Person B erhielt zur Antragsbegründung wegen des Eilcharakters des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens Antwort (s. Anhänge).
Person B ist sich nun unsicher, ob eine Abgabe einer Erledigungserklärung für dieses Verfahren anzuraten sei. [...]

Bitte Suchfunktion befragen mit Begriffen wie "Erledigterklärung", "erledigt erklären", "zurückziehen" u.a.
Es gibt Unterschiede...

Siehe u.a. auch unter
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO > zusätzl. Verfahren? Begründung? Rücknahme?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20190.msg130453.html#msg130453

Sofern der Antrag gestellt wurde, obwohl nicht akut Vollstreckung drohte und mglw. der Antragsgegner bereits vorher signalisiert hatte, dass er von Vollstreckung absieht bis zum Ende des Verfahrens, müsste Person A ggf. die Kosten "schlucken" - könnte (sollte?) aber dennoch die Kosten der Gegenseite "aufs Auge drücken" - insbesondere, wenn diese vorher nicht zweifelsfrei erkennen ließ, dass sie von weiteren Maßnahmen absieht...


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Re: Klage- und Antragbegründung
#17: 18. November 2016, 10:22
Der RBB hat ja eindeutig geschrieben, daß er der Sache zustimmt, aber nicht die Kosten tragen will.
Also möge der Kläger die Erklärung der Eledigung des (einen) Antrages kommunizieren und sehr gute Argumente dazulegen, warum die Kosten für diesen Antrag der Beklagtenseite aufzuerlegen sind, dazu könnte er die ihm gegenüber ausgesprochenen Drohungen zitieren (vielleicht auch die vom rechtlichen Nichts "Beitragsservice"), auf Zeitungsberichte verweisen, wo das Finanzamt trotz Widersprüchen pfänden wollte/gepfändet hat.


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Re: Klage- und Antragbegründung
#18: 13. Juli 2017, 19:05
Person B hatte im November per bestätigtem Einschreiben fristgerecht eine umfassende Klagebegründung beim VG Berlin eingereicht. Auf dieses Schreiben erhielt Person B jedoch nie Antwort.

Person B erhielt im folgenden weitere Zahlungsaufforderungen und nun erneut einen Festsetzungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung für einen (erneuten) Widerspruch unter Fristsetzung von vier Wochen, von denen schon 10 Tage abgelaufen sind, da das Schreiben auf den 03.07.2017 datiert ist.

Was sollte ich Person B raten, wie sie darauf reagieren sollte?


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Re: Klage- und Antragbegründung
#19: 16. Juli 2017, 11:21
Zitat
Widerspruch unter Fristsetzung von vier Wochen, von denen schon 10 Tage abgelaufen sind, da das Schreiben auf den 03.07.2017 datiert ist.
Eine Frist läuft nicht vor Bekanntgabe, sondern erst mit tatsächlicher Bekanntgabe, diesen Unterschied merken und dann entspannt Zurückweisen gegebenenfalls hilfsweise zusätzlich Widerspruch einlegen. Im Widerspruch und der Zurückweisung auf das fehlende Anstaltsbenutzerverhältnis verweisen, sofern keine freiwillige Anmeldung als Anstaltsbenutzer vorliegt.
Sofern also kein Benutzungsverhältnis vorliegt fehlt etwas Recht, denn die Anstalten haben nur das Recht zur Selbstverwaltung. Damit könnten Sie maximal Anstaltsbenutzer belästigen. Leider überschreiten Sie Ihre Rechte, weil Sie glauben auch gegenüber Nichtanstaltsbenutzern tätig werden zu müssen, indem diese zuerst rechtswidrig "angemeldet" werden und dann Feststellungsbescheide bekommen weil im Rundfunkstaatsvertrag genauer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht, dass für jede Wohnung ein Beitrag anfällt, somit der Beitrag auch Nichtanstaltsbenutzer treffen soll. Damit ist die Verwaltungsaufgabe aber keine Aufgabe mehr der Selbstverwaltung von freiwilligen Anstaltsbenutzern, sondern staatliches Verwaltungshandeln im Außenverhältnis, dass aber nur möglich wäre, wenn die Fachaufsicht darüber unter parlamentarischer Kontrolle steht. Dieser Punkt ist zu prüfen. Sehr wahrscheinlich ist das nicht der Fall. Zusätzlich könnten alle Grundrechtsverletzungen angeführt werden.

Falls Person A noch keine Streitschrift hat, dann im Forum suchen oder beim runden Tisch danach fragen.



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Re: Klage- und Antragbegründung
#20: 16. Juli 2017, 19:28
[..] nun erneut einen Festsetzungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung für einen (erneuten) Widerspruch unter Fristsetzung von vier Wochen, von denen schon 10 Tage abgelaufen sind, da das Schreiben auf den 03.07.2017 datiert ist.

Auf den Festsetzungsbescheiden ist neben dem Anschriftenfeld ein Data Matrix Code aufgedruckt. In diesem ist das "Einlieferungsdatum" codiert enthalten. Da frage ich mich, aus welchem Grund das Datum des Bescheides abweicht >:(  Das ist aber hier nicht das Thema. Das die Bescheide deutlich zurück datiert werden, um den Druck beim Empfänger zu erhöhen, ist ein offenes Geheimnis und schon mehrfach im Forum thematisiert.

Mit einer entsprechenden App kann dieser Data Matrix Code lesbar angezeigt werden. Für Android z.B.

Android App zum Auslesen des Data Matrix Codes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12945.msg87223.html#msg87223

Eine App welche keine überflüsssigen Rechte anfordert :)

Ergänzende Information:
Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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Re: Klage- und Antragbegründung
#21: 16. Juli 2017, 22:05
vielen dank erst mal.

Nur weiß ich immer noch nicht, was ich Person B raten soll, außer vielleicht beim VG nachzufragen, wie auf einen solchen erneuten Bescheid trotz laufender Klage in der Sache zu reagieren sei.


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Re: Klage- und Antragbegründung
#22: 17. Juli 2017, 08:27
B kann natürlich seine gespeicherte Widerspruchsvorlage verwenden, die er schon gegen die anderen Bescheide erstellt hat und nur die Daten anpaßt. Zeitgewinn, und wenn die aktuelle Klage abgebügelt wird, die Chance auf einen Neubeginn.
Wenn der Widerspruchsbescheid während des laufenden Klageverfahrens eintrudelt, kann sich B überlegen, ob er die Klage erweitert oder zwecks weiterem Zeitgewinn eine neue Klage für 135 Ocken aufmacht. Eine weitere Klage würde für die Statistik der Gerichte brauchbar sein und würde den politischen Druck erhöhen


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Re: Klage- und Antragbegründung
#23: 17. Juli 2017, 08:41
Neuer Bescheid-> Möglichkeit zur sofortigen Verfassungsbeschwerde!

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person A kann schon jetzt die Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.

Vorlage gibts im Forum, dem Profäten sei Dank!



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