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Autor Thema: Zwangsbeitragszahlung wöchentlich ?  (Gelesen 2086 mal)

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  • Cry for Justice
Zwangsbeitragszahlung wöchentlich ?
Autor: 19. Juni 2017, 21:40
Ja, ja, okay, an besten gar nichts zahle, ich weiß, Motto des Forums...
Ab und zu stichele ich im Umfeld bezüglich Zahlung und wie es so gehandhabt wird.
Wenn es denn schon sein "muss", sollte man es den gierigen Empfängern schon so schwer wie möglich machen.
Dabei tauchte unter anderem die Frage auf, die Zahlung möglichst klein zu stückeln-
Bei vielen Banken möglich ist ein Dauerauftrag mit mindestens wöchentlicher Zahlung.
Nach Adam Riese wäre es also ein wöchentlicher Beitrag von 4,05€
Zusätzliche Kosten durch die Bank fallen für dieses neckische Spielchen keine an, es ist eine Art Flatrate für geplante Überweisungen gebucht.
Was haltet ihr davon ?
Ist diese Masche außerhalb der mindestens vierteljährlichen Zahlungs"pflicht" den Geiern egal, nach dem Motto, Hauptsache die Knete fließt.
Oder was wäre zu erwarten ?
Mit der mindestens vierteljährlich geforderten Zahlung macht man es denen doch ein wenig zu einfach.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Zwangsbeitragszahlung wöchentlich ?
#1: 19. Juni 2017, 22:12
Vor allen Dingen sollte immer mal 1 EUR fehlen (über mehrere Monate!), bis der dann 1-2 im Jahr nachkommt. Nach der Mahnung natürlich...

Tägliche Überweisung von 59-60 ct hat auch was, werd ich dann wohl machen, wenn es nicht mehr anders geht.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

c
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Re: Zwangsbeitragszahlung wöchentlich ?
#2: 19. Juni 2017, 22:15
Es ist ihnen egal. Das Geld wird auf das Beitragskonto gebucht und gut ist. Man soll ja den Beitrag halb im voraus zahlen (in der Mitte eines Quartals). Also kommt man bei der wöchentlichen Zahlung ab der halben Periode in Verzug. Ob dann gleich eine Zahlungserinnerung rausgeht, wenn stets Geld eingeht, weiß ich nicht. Theoretisch passiert das 4 Wochen nach Verzug (also ca. ab jeder 10. Woche im Quartal).

Was vielleicht eher was bringt, ist das Geld zurücklegen/vernünftig anlegen, sodass die Säumnisgebühr (8 EUR) noch vielleicht irgendwie mitverdient wird, und auf den Festsetzungsbescheid warten, zahlen, Widerspruch einlegen, tamtam. Wenn das jeder machen würde, würde es reichen. Jedenfalls werden so Kosten ausgelöst und man kommt in die Mahnungsstatistik, die ja mittlerweile die Zufriedenheit der Deutschen mit dieser Zwangsabgabe recht deutlich zeigt.

Ich zahle jedenfalls nichts ohne Bescheid. Da bitte ich schon drum, bei einer Zwangsabgabe. Wenn ich als Steuerzahlviehtrottel selber rechnen könnte, könnte ich auch gleich auswandern. Fehlt nicht mehr viel..


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Re: Zwangsbeitragszahlung wöchentlich ?
#3: 20. Juni 2017, 00:23
Das Thema wurde bereits mehrfach im Forum diskutiert.

Da die Geldeingänge beim Beitragsservice, wie wohl heutzutage auch in jeder anderen großen Unternehmung, automatisiert verarbeitet werden, geht der Effekt solcher Aktionen gegen null.

Da eine Mehrfachdiskussion aus Gründen der Übersicht und auch aus Kapazitätsgründen nicht vorgesehen ist, ist dieser Thread nun geschlossen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 00:24 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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