Es ist ihnen egal. Das Geld wird auf das Beitragskonto gebucht und gut ist. Man soll ja den Beitrag halb im voraus zahlen (in der Mitte eines Quartals). Also kommt man bei der wöchentlichen Zahlung ab der halben Periode in Verzug. Ob dann gleich eine Zahlungserinnerung rausgeht, wenn stets Geld eingeht, weiß ich nicht. Theoretisch passiert das 4 Wochen nach Verzug (also ca. ab jeder 10. Woche im Quartal).
Was vielleicht eher was bringt, ist das Geld zurücklegen/vernünftig anlegen, sodass die Säumnisgebühr (8 EUR) noch vielleicht irgendwie mitverdient wird, und auf den Festsetzungsbescheid warten, zahlen, Widerspruch einlegen, tamtam. Wenn das jeder machen würde, würde es reichen. Jedenfalls werden so Kosten ausgelöst und man kommt in die Mahnungsstatistik, die ja mittlerweile die Zufriedenheit der Deutschen mit dieser Zwangsabgabe recht deutlich zeigt.
Ich zahle jedenfalls nichts ohne Bescheid. Da bitte ich schon drum, bei einer Zwangsabgabe. Wenn ich als Steuerzahlviehtrottel selber rechnen könnte, könnte ich auch gleich auswandern. Fehlt nicht mehr viel..