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Autor Thema: Zwangsvollstreckung trotz Widersprüchen!  (Gelesen 1529 mal)

b
  • Beiträge: 11
Zwangsvollstreckung trotz Widersprüchen!
Autor: 16. Juni 2017, 02:07
Hallo,

Person A hatte bisher zwei Betragsbescheiden mit Rechtsbelehrung widersprochen (2014 und 2015) (Begründig: Sie nutzt nutzt keinerlei Rundfunkdienste und hält den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig). Seitdem hat A nie eine direkte Antwort mit Rechtsbelehrung auf die Widersprüche erhalten, sondern hauptsächlich weitere Schreiben mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkgebühren", sodass sie auch keine Klage einlegen konnte. Person A hatte in 2016 eine Postweiterleitung aktiviert. In dieser Zeit kamen keine Schreiben des Rundfunks an. Vielleicht wurde in dieser Zeit eine Antwort auf den Widerspruch rausgeschickt und wieder zurückgeschickt wegen Unzustellbarkeit, da Briefe mit Rechtsbelehrung nicht weitergeleitet werden dürfen?

Nun bekam Person A in der neuen Wohnung nach Ummeldung zunächst einen weiteren Brief "Zahlung der Rundfunkgebühren" und 2 Wochen später einen Festsetzungsbescheid (mit Rechtsbelehrung) UND AM GLEICHEN TAG einen Brief vom Gerichtsvollzieher mit dem Titel "Zwangsvollstreckungssache" wo ein Teil des geforderten Gesamtbetrags ab 2013 gefordert wird. Im Festsetzungsbescheid steht, dass für Rückstände, die in vergangenen Bescheiden festgesetzt wurden, eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. Ist es überhaupt rechtmässig, dass die Zwangsvollstreckung gestartet wird, obwohl allen erhaltenen Bescheiden fristgerecht widersprochen wurde?

Ein Anruf beim Obergerichtsvollzieher ergab, dass ein Eintrag in der SCHUFA droht, falls nicht rechtzeitig gezahlt werde! Der Vollzieher gab sich verständnissvoll und ihm fehlten angeblich jegliche Worte für die unglaublichen Machenschaften des Rundfunks, aber er könne nichts machen. Die einzige Möglichkeit dem SCHUFA Eintrag zu entkommen, sei A) zu zahlen oder B) ein Schreiben vom Gläubiger (Rundfunk) mit der Erklärung dass die Sache erledigt sei. Person A will auf keinen Fall solch einen Eintrag riskieren!

Hat die Zahlung der Zwangsvollstreckung einen Einfluss auf den Erfolg zukünftiger Widersprüche und Klagen seitens A?

Eins noch: Person A ist in 1 Monat für 2 Jahre im Ausland, wird aber seinen Wohnsitz in D zu seinen Eltern verlegen. Daher wird es wohl schwierig aus dem Ausland zu klagen.

Was sollte Person A am besten tun?
a.) dem Festsetzungsbescheid widersprechen und die Zwangsvollstreckung ignorieren;
b.) dem Festsetzungsbescheid widersprechen und die Zwangsvollstreckung zahlen;
c.) Alle Forderungen zahlen (980 Euro)  unter Vorbehalt, Auslandsaufenthalt oder WG bei Eltern angeben, und bei Rückkehr erneut widersprechen falls das dann noch möglich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 16:04 von boy-kot«

b
  • Beiträge: 50
Nach allem, was ich hier so gelesen habe, ist es ziemlich egal, was man unternimmt. Vollstreckt wird immer. Wiederspruch, laufende Klage, Aussetzung der Vollziehung beantragt, selbst wenn die GEZ-Schergen in einem Schreiben mitgeteilt haebn, das sie nicht vollstrecken werden....: es wird vollstreckt.
Manchmal klappt das mit dem nicht-vollstrecken durch Eilantrag o.ä. für kurze Zeit, meist nicht. Bringt nur etwas Aufschub.
bukh1


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n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
laufende Klage,
Bei laufender Klage wird in den mir bekannten Fällen nicht vollstreckt.
Quellen?


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