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Autor Thema: Nachzahlungsforderung 500+ nach Umzug  (Gelesen 6700 mal)

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  • Beiträge: 1.457
Re: Nachzahlungsforderung 500+ nach Umzug
#15: 20. Juni 2017, 09:32
Im Gesetz steht:    https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Zitat
...
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
...

Es liegt an Person A die Vermutung zu wiederlegen, z.B Mietvertrag Arbeistvertrag usw,
Aber vielleicht kommt dann aber der BS auf die Idee für 2 Wohnungen Beitrag zu verlangen ...

Oder gar nicht zahlen und Klagen. Bei 60+ Verfassungsbeschwerden werden die Aussichten immer besser :-)
Oder Verfassungsbeschwerde einlegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2018, 14:37 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

 
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