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Autor Thema: widerspruchsbescheid sieht anders aus?  (Gelesen 1633 mal)

b
  • Beiträge: 1
widerspruchsbescheid sieht anders aus?
Autor: 26. Juni 2016, 10:18
Guten morgen , person g liest schon seit einiger zeit mit und hat auch den weg beschritten zu widersprechen .

Nach erfolgreicher abwehrung einer Vollstreckung durch die Stadtkasse  ist  jetzt ein Widerspruchsbescheid ins Haus geflattert ohne formelle zustellung.

Was person g eher wunderte ist das es den westdeutschen rundfunk nur drei mal erwähnt , im Betreff "widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln", bei den freundlichen grüßen und natürlich im rechtsbehelf mit anschrift.

Aber erstellt und unterschrieben im Auftrag wurde es von der Abteilung  Recht und Personal   des BS

was ist denn davon zu halten ..?


Einen unbegründeten  Klageantrag zur fristwahrung soweit fertig gestellt  der geht  die woche raus .

fg



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2016, 10:25 von breites-grinsen«

S
  • Beiträge: 1
Ich habe ebenfalls einen Widerspruchsbescheid gegen meine Widersprüche vom 04/2015, 06/2015 und 02/2016. Dieser kam formlos nach mittlerweile immerhin mehr als 2 Jahren Bearbeitungszeit seit meinem ersten Widerspruch.

Ich habe in meinen Widersprüchen beanstandet dass es sich nicht um Grundlagenbescheide handeln würde und ein Säumniszuschlag nicht zulässig wäre.

Würde nun gerne Klage erheben. Weiss aber nicht genau wie


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n
  • Beiträge: 1.456
Klage kann einfach formlos eingereicht werden, Begründung kann man nachreichen.

Aber/oder eine Verfassungsbescherde scheint aussichtsreicher, da
Instanzenweg nicht zumutbar, weil gefestigte Rechssprechung - siehe u.a. unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

K
  • Beiträge: 215
Klage kann einfach formlos eingereicht werden, Begründung kann man nachreichen.

anbei ein Link für eine nachvollziehbare, gut begründete und sicher aussichtsreiche Verfassungsbeschwerde:

http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege

dort ganz unten zu lesen:

Möglichkeit zur organisierten Beschwerde:
 Externes Angebot unter: www.rundfunkbeitragsklage.de ; Beschwerde pro Landesparlament, z. B. an den Landtag Schleswig-Holstein, Kiel, oder an das Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe.


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