https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-genehmigt-Online-Zugriff-auf-Passfotos-durch-Sicherheitsbehoerden-3717986.htmlDie Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden dürfen künftig Lichtbilder aus Personalausweis und Pass bei den Meldeämtern rund um die Uhr abgreifen. Datenschützer wittern ein Big-Brother-Maßnahme.
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Jetzt sei damit zu rechnen, "dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der 'intelligenten Videoüberwachung' alle Menschen zu identifizieren", die sich im öffentlichen Raum aufhielten.
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Das ist wie Artikel angemerkt wohl ein Ziel, denn die Vorbereitung dafür kennt der Autor und zeigt dabei auf
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-genehmigt-Ausbau-der-Videoueberwachung-3648846.htmlUnverändert hat das Parlament einen Regierungsentwurf durchgewinkt, wonach die Videoüberwachung an "öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen" ausgeweitet werden soll. Die Bundespolizei erhält Bodycams und Kennzeichen-Scanner.
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Weg in die Totalüberwachung Am Montag hatten die Abgeordneten noch eine Anhörung zu dem Entwurf anberaumt. Der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull wertete ihn dort als "richtig, angemessen, legitim, verfassungsgemäß". Ganz anders schätzte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar die Initiative ein, da diese "einen Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums" ebne, ohne jedoch Terroristen abzuschrecken. Der Passauer Rechtsprofessor Kai von Lewinski meinte, es gehe wohl "um so etwas wie eine informationelle Sozialpflichtigkeit: dass man sich im Dienste der allgemeinen Sicherheit beobachten lassen muss".[...]
Die Folge dürfte sein, Beitrag weg von der Wohnung hin zur Person, denn diese ist dann ja auch außerhalb von Wohnungen jetzt überwach und identifizierbar. Endlich können die Ordnungswidrigkeiten anhand von Bild und Bewegtdaten verfolgt werden.
Aussagen vor Gericht: "Bei mir gibt es keine Geräte", können mittels Video und Passbild direkt entkräftet werden.
Gegen beide Gesetze besteht die Möglichkeit der Klage. Sehr wahrscheinlich sind diese mit dem Grundgesetz nicht im Einklang.