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Autor Thema: Medienrechtler: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtiger denn je  (Gelesen 3553 mal)

Uwe

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Medienrechtler: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtiger denn je

Quelle: Leipziger Volkszeitung 02.05.2017


Zitat
Welche Wege sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Zukunft gehen? Wie wichtig sind soziale Netzwerke? Gibt es eine Glaubwürdigkeitskrise der Medien? Viele Themen werden aktuell bei den Medientagen in Leipzig diskutiert.

Der Medienrechtler forderte daher, die Begrenzungen des Telemedienauftrags für ARD und ZDF zu überprüfen und den Auftrag „sachgemäß“ zu gestalten. Dabei seien aber auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten in der Pflicht: „Sie müssen der Tendenz der Boulevardisierung, Trivialisierung und Kommerzialisierung entgegenwirken.“

weiterlesen auf:
http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Medienrechtler-Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-wichtiger-denn-je?site=desktop


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T
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Schauen wir uns doch diesen "Medienrechtler" mal wieder genauer an:

Wikipedia sagt dazu:

Dieter Dörr

Zitat
... von 1990 bis 1995 Justitiar beim Saarländischen Rundfunk...

Zitat
... Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)...

Zitat
... Die KEK wird durch Anteile der nach § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den Landesmedienanstalten zukommenden Rundfunkgebühren finanziert (§ 35 Abs. 10 Satz 3 RStV)...

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren...



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Zitat
„Wir brauchen einen Public-Service-Bereich, der staatsfern organisiert ist und sich der Mittel der neuen Medienwelt bedienen kann“, sagte Dörr. Angesichts der Neigung vieler Nutzer, sich in abgeschotteten Informationswelten, sogenannten Filterblasen, zu bewegen, sei es wichtig, diese auf möglichst vielen Plattformen zu erreichen.

So ziemlich alle Medien in Deutschland sind staatsfern. Und wenn er nun glaubt, dass er für den Öffentlichen Rundfunk in Anspruch nehmen zu können, dass dies keine Filterblase sei, dann sollte er noch mal ganz tief in sich gehen, bis er merkt, dass es quatsch ist. ÖR Medien berichten genauso gefiltert wie jeder andere seriöse Medienanstalt.

Zitat
Der Intendant von Radio Bremen, Jan Metzger, sagte, die öffentlich-rechtlichen Sender müssten stärker in den Dialog mit den Nutzern treten. Die Versuche der Sender, sich in sozialen Netzwerken wie Facebook zu bewegen, seien „noch relativ unbeholfen“. Die Nutzung dieser Plattformen müsse strategisch weiterentwickelt werden. Metzger sagte, die ARD müsse ihre Inhalte noch besser auf einer großen gemeinsamen Plattform organisieren, um möglichst viele Nutzer zu erreichen.

... damit man sich auch ja nicht vor dem ÖR abschotten kann, ja? ;) Erneut liegt dieser Aussage zu Grunde, dass man sich als einziges, ultimatives Medium betrachtet, das wahrheitsgemäß und makellos berichtet. Im 21. Jahrhundert ist man da jedenfalls noch nicht angekommen.


Zitat
Die Glaubwürdigkeit von Medien ist einer der Schwerpunkte am zweiten Tag der Medientage Mitteldeutschland, die am Mittwoch in Leipzig fortgesetzt werden.

Es spielt gar keine Rolle, wie glaubwürdig man die ÖR-Medien findet. Jeder hat das Recht sich frei aus jeder Quelle zu informieren - und zwar ungehindert. Nur weil man sich selbst für Glaubwürdig hält, heißt das ja nicht automatisch, dass man es deswegen auch konsumieren muss. Wer bewusst die Wahrheit in anderen Medien sucht, dem sollte das gänzlich frei stehen. Alles andere wäre eine Mischung aus Indoktrination und Propaganda.


Generell macht man hier wieder den Fehler das Öffentlich Rechtliche Programm auf den journalistischen Informationsgehalt zu reduzieren und somit seine Existenz zu rechtfertigen. In der Realität sieht es nun mal so aus, dass dazu auch der Unterhaltungssektor gehört, dessen Qualität strittig sein mag, aber vor allem ein Sektor sein, in dem ja auch viele, viele, der 8 Mrd. Jahresbudget verbraten werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2017, 12:57 von Bürger«

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Sie suchen verzweifelt neue Aufgaben für den öffentlich rechtlichen Rundfunk, um die Zwangsabzocke zu rechtfertigen.


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtiger denn je?
Rundfunk ist nur eine Dienstleistung, ein optionales Luxusgut. Keinesfalls ein Grundbedürfnis, welches eine Grundversorgung benötigt.
Das Recht zu Wohnen müsste niemals mit Zwangsbeiträgen grob verletzt werden dürfen... aber dieses Deutschland ist mittlerweile nur ein Unrechtsstaat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2017, 12:57 von Bürger«
Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

o
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Zitat
„Sie müssen der Tendenz der Boulevardisierung, Trivialisierung und Kommerzialisierung entgegenwirken.“

"Tendenz der Boulevardisierung" ist gut *lol*
Der öR ist selbst bei Nachrichten schon komplett auf dem Boulevard.

Beleg: Erst vor wenigen Tagen mal wieder eine 20-Uhr-Tagesschau gesehen (bei Freunden; mein TV bekommt trotz bezahlter Beiträge nichts mehr empfangen).
Ich war erstaunt, mit wie wenig aktueller(!) Info die TS mittlerweile auskommt. Früher(TM) gabs ca. 9 Minuten geballte aktuelle Info - jetzt nur noch 6 Minuten, und hier werden Sekunden verschwendet mit Schaubildchen, die ich auch bei Wikipedia nachgucken kann. "Infotainment"? Dafür waren die Tagesthemen gedacht. Schon vergessen!?

Ich habe mir überlegt, warum ich mich gut informiert fühle. Ganz einfach: Ich lese Tageszeitungen und gute Wochenmagazine, kurz: Printmedien. Vom öR lerne ich mittlerweile nix mehr, das Glotzen ist mittlerweile pure Zeitverschwendung. Ich würde lieber eine Presseabgabe entrichten, um Tageszeitungen zu retten - ernsthaft!

Der öffentliche Rundfunk zerlegt sich selbst in seiner ureigensten Angelegenheit, der Berichtserstattung. Er taugt nichts mehr. Notschlachten.

(Zur Klarstellung: Ich gehöre absolut nicht zur Fraktion, die was von Lügenmedien faseln. Ich bin einfach angenervt über die dünne Nachrichtenbrühe und die tendenziöse Wortwahl, wie derzeit bei der ARD gegen Kim und gegen Trump deutlich zu lesen ist. Ich brauche das nicht.)



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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Metzger sagte, die ARD müsse ihre Inhalte noch besser auf einer großen gemeinsamen Plattform organisieren, um möglichst viele Nutzer zu erreichen.
Wollen die uns verarschen???
Sie verfügen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch schon über die größte und teuerste Plattform in diesem Land. Und wenn sie es damit schon nicht geregelt kriegen, was wollen sie dann auf anderen Plattformen? Da wird es auch nicht besser werden.
Und wo die ihre Nutzer erreichen, ob nun "Auf Klo" oder in der Hölle ist mir als Nichtnutzer ehrlich gesagt, vollkommen egal.

Und sie müßten endlich einmal von dieser Wahnvorstellung, daß das Leben nur aus Rundfunk besteht, runterkommen. Es gibt weitaus wichtigere Dinge als so eine Luxusunterhaltungsschleuder.

Dieser Herr Metzger merkt ja nicht einmal die Widersprüchlichkeit in seiner Aussage wenn er von Nutzer erreichen spricht. Wenn Nutzer erst auf anderen Plattformen gesucht werden müssen, handelt es sich wohl kaum um Nutzer des örR. Er meint wohl eher, daß sie mit aller Gewalt Nutzer anwerben wollen. Was die mittlerweile betreiben könnte man schon als "Stalking" bezeichnen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

P
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Das Problem resultiert aus einer der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht: BVerfGE 73, 118 - 4. Rundfunkentscheidung vom 4. November 1986

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073118.html

BVerfGE 73, 118 - 4. Rundfunkentscheidung

RN 4

Zitat
Demgegenüber erfüllen Rundfunksatelliten dieselbe Funktion wie terrestrische Rundfunksender: Sie dienen der BVerfGE 73, 118 (122)BVerfGE 73, 118 (123)Ausstrahlung von Programmen, die von jedermann empfangen werden können.
RN 148 ff

Zitat
a) Die Programme privater Anbieter vermögen der Aufgabe umfassender Information nicht in vollem Ausmaß gerecht zu werden.

Das gilt einmal, soweit diese Programme über die Neuen Medien verbreitet werden: Da die Zahl der auf diesem Wege erreichten Teilnehmer wesentlich hinter der nahezu die Gesamtheit der Bevölkerung umfassenden Zahl der Teilnehmer zurückbleibt, welche terrestrische Rundfunkprogramme empfangen können, sind jene Programme nur partiell in der Lage, die Aufgabe eines Mediums und Faktors öffentlicher Meinungsbildung zu erfüllen.

--> Heute dürfte das Gegenteil gelten, die privaten erreichen über neue Medien nahezu die Gesamtheit der Bevölkerung, während das bei den öffentlich rechtlichen vielleicht nicht mehr der Fall ist, insbesondere dann nicht, wenn sie nicht in den neuen Medien vertreten sind und die möglichen Teilnehmer keinen öffentlichen Rundfunk nutzen. Damit sind Sie kein oder nur noch ein eingeschränktes Medium und damit Faktor für die öffentliche Meinungsbildung. --> Damit einher geht, dass der gestellte Auftrag nicht vollständig erfüllt wird, es somit einer Änderung bedarf. Deshalb will der Öffentlich Rechtliche Rundfunk ins Internet, er will mögliche Teilnehmer (Gesamtheit der Bevölkerung) erreichen. (Die Möglichkeit der Erreichbarkeit ist dabei wahrscheinlich aussreichend.)


RN 155

Zitat
In dieser Ordnung ist die unerläßliche "Grundversorgung" Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten, zu der sie imstande sind, weil ihre terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und weil sie nicht in gleicher Weise wie private Veranstalter auf hohe Einschaltquoten angewiesen, mithin zu einem inhaltlich umfassenden Programmangebot in der Lage sind. Die damit gestellte Aufgabe umfaßt die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung (vgl. BVerfGE 73, 118 (157)BVerfGE 73, 118 (158)BVerfGE 35, 202 [222] m. w. N. - Lebach) ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik:
RN 156

Zitat
Im Zeichen der Erweiterung des Rundfunkangebots um privat veranstaltete und europäische Programme kommt es darauf an zu gewährleisten, daß der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehender Information seine kulturelle Verantwortung umfaßt. Das gilt namentlich unter Gesichtspunkten des sich entwickelnden und an Bedeutung gewinnenden europäischen Rundfunkmarktes. Unter den Bedingungen eines solchen Marktes bleiben dem gebietsbezogenen nationalen, insbesondere dem terrestrischen Rundfunk gerade diese essentiellen Funktionen (dazu näher: Bullinger, AfP 1985, S. 257 [258 ff.]). Sie sind nach Lage der Dinge in erster Linie als solche der öffentlich -rechtlichen Anstalten anzusehen. Darin und in der Gewährleistung der Grundversorgung für alle finden der öffentlichrechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart, namentlich die Finanzierung durch Gebühren, ihre Rechtfertigung; die Aufgaben, welche ihm insoweit gestellt sind, machen es notwendig, die technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen ihrer Erfüllung sicherzustellen.

Hier wird ein Zeitbezug deutlich  "nach Lage der Dinge" und eine Abgrenzung "welche ihm insoweit gestellt sind". Es muss dann immer die Lage der Dinge geprüft werden -> diese hat sich verändert, somit muss geprüft werden ob der Auftrag noch so gilt. Ist das nicht der Fall fehlt die Rechtfertigung.


Kurz um, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Teilnehmer (Gesamtheit der Bevölkerung) nicht mehr erreicht oder der Auftrag überflüssig geworden ist, dann ist er sehr wahrscheinlich überflüssig und kann reduziert oder aufgelöst werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2017, 15:22 von PersonX«

 
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